XII
Aus diesem Gesichtspunkte hat Möser" seine Qsnabrückcr Ge-schichte entworfen.
Vor dem Jäher 17Z9 haben die Leute schon ganz vernünf,tige Einrichtungen gehabt, und wenn wie in dee Geschichte- un,seecs Landes zurückgchen, so finden wie, daß die Erben von jeherwoh! gewußt was zu ihrem Frieden gedient, und wie gemein?Freiheit zu gründen und zu erhalten.
Jülich, Eleve und Berg gehörten zum ehemaligen Franken.Die Mark gehörte zu Alcsachsen. Weil die Frauken andereAckcrgcsehe wie die Sachsen, so ging hieraus eine Verschieden-heit der Verfassung hervor.
Ich' habe mich vorzüglich mit den fränkischen Einrichtungenbeschäftigt, da die sächsischen so ilch noch in Westfalen erhaltenhaben, von meinem Freunde dem FVert^sialu» kwe-niter ineinem Buche über die Provinzialverfassnng in Westfalen bärge/stellt morden, so sitzt in Münster erschienen ist.
Ich habe im zweiten Theile die Urkunden wieder abdruckenlassen, auf welche ich mich im ersten Thcil bezogen. Es sindkeine als solche die schon gedruckt waren. Allein da sie nochnirgend gesammelt worden, und die meisten Leser sie noch gar^ nicht gesehen, so schien es mir nützlich sie im Zusammenhängeabdrucken zu lassen, damit jeder sie benutzen könne.
Das AuSgehen von Urkunden erleichtert alle Untersuchungenüber das Verfassungswesen, i» einem hohen Grade. Da überdiese einmal keine Verschiedenheit der Meinungen möglich, sosind dies- um so eher genöthigt, sich auf einer gemeinschaftlichenauszugleichen, da sie sich einmal für immer zwischen festenPunkten bewegen lassen.
Folgendes war der Brief mit dem ich Sr. Majestät demKönige bas Buch: über Verfassung übersandte.