46 III.
Kaiserschreiben I, 1366 — 1376.
1 366 Juli 15. Kaiserin Elisabeth zeigt Eft die am 11. Juli erfolgteGeburt einer Tochter an. B U 708. 222
— Sept. 17. Iv. erklärt, dass er den edlen Rudolf v. Sachsenhausenzur Belohnung für die ihm und dem Reiche geleisteten Dienstevon der Entrichtung des Mahl- und Ungeldes in Eft befreit. 37
1367 März 17. König Wenzel v. Böhmen erklärt, dass Fft ihm alsReichsvikar gehuldet hat und dass er die Stadt in ihren Rechtenund Freiheiten, besonders die zwei Messen derselben, in seinenSchutz nimmt. Zwei Abschriften. 68, 70
1368 Febr. n. K. theilt Fft mit, dass er dem Schultheissen Sigfridzum Paradiese empfohlen habe, den Schlagschatz der dortigenMünze aufzuheben, und befiehlt, ihm dazu behülflich zu sein.BU721. 83e
1373 April 30. Heinrich zum Jungen, Schultheiss zu Oppenheim,erklärt, von Fft auf kaiserlichen Befehl 1000 Gulden zum neuenBau von Beheimschfort erhalten zu haben. B U 736. 85
— Aug. 23. K. theilt Fft mit, dass er den Markgrafen Friedrich,Balthasar und Wilhelm v. Meissen die Landvogtei der Wetterauübertragen habe, und fordert die Stadt zum Gehorsam gegendieselben auf. 83b
1376 Febr. 14. Thun v. Koldicz bittet Fft, die ihm schuldige Gültedem Ueberbringer des Briefes zu zahlen. 80
— Juni 3. K. benachrichtigt Fft von der in Rense staltgefundenenWahl Wenzels zum Römischen König, der bevorstehenden Ahar-setzung und Krönung desselben und der erfolgten Zustimmungdes Papstes und der Kardinäle. Abschrift. RTA I, 71. 67
— Juni 10. K. macht bekannt, dass die Kurfürsten in Fft seinenSohn Wenzel zum Römischen König erwählt haben und dass Fftihm gehuldigt habe. Eingereiht die Urkunde des Kurfürsten v.Mainz über die erfolgte Wahl und die Huldigungsurkunde derStadt Fft. Abschrift. R T A I, 74. 12
— Juni 24. K. befiehlt, dass die die Fiter Messen besuchenden Kauf-leute während der Messzeiten und je acht Tage vor- und nachhervon Kümmerungen seitens des Hofgerichtes verschont bleibensollen. Abschrift. 63—64
— Juli 4. Fft verbürgt sich zu Gunsten Karls und Wenzels derKatharine, Tochter Konrads v. Fulda, gegenüber für 8772 Guldenund 2 Schillinge Heller und ermächtigt letztere, diese Summenöthigenfalls auf Kosten der Stadt bei den Juden aufzunehmen.Abschrift. 38