Druckschrift 
3 (1892)
Seite
1
Einzelbild herunterladen
 

Privilegien 1219—1257. III. 1

A. Privilegien 1219 — 1499.

1219 A ug. 15. Kg. Friedrich II. schenkt den Ffter Bürgern eine demReich gehörige, am Kornmarkt gelegene Hofstätte, um daraufeine Kapelle zu Ehren der heiligen fungfrau und des heiligen Georgzu hauen. P P i. B U 28. " " " 1

1232 J an. 15. Kg. Heinrich (VII.) befreit Fft, Wetzlar, Friedbergund Gelnhausen von dem Ehezwang mit dem königlichen Hof-gesinde und insbesondere Johann Goldsteins Tochter von der er-zwungenen Ehe mit einem Hofdiener. P P 2. BU 55. 2

1235 Mai 10. H. überlässt den Fftern auf ewige Zeiten das halbeEinkommen von der Münze und das nöthige Holz aus dem Reichs-wald zur Wiederherstellung und Erhaltung der dortigen Brücke.P P 3. B U 61. " 3

1240 Jan. 6. Kg. Konrad IV. verspricht den Fftern, ihre Töchterund Wittwen ferner nicht mehr zu Ehen mit seinen Hofdienernzu zwingen. B U 68. 4-

— Juli 11. K. Friedrich II. nimmt alle Besucher der Ffter Messein seinen und des Reiches Schutz. P P 3. B U 68. 5

1242 Mai (s. d.) Kg. Konrad IV. bestätigt den Fftern alle ihnen vonseinem Vater Friedrich II. zugestandenen Rechte, Freiheiten undGewohnheiten. P P 4. B U 70. Mit Vidimus von 1434. 6, 6a

1246 Mai. K. erlässt im Auftrage seines Vaters den Fftern allenSchaden, welchen sie bei Vertilgung der Ffter Juden als königlicherKammerknechte begangen haben könnten. P P 4. B U 76. ?

1254 Aug. 9. Kg. Wilhelm bestätigt den Fftern alle bisherigen Frei-heiten und Rechte. P P 5. B U 89. 8

— Aug. 10. Kg. Wilhelm befreit die Ffter von der Verpfändungan die Edlen der dortigen Gegend und verspricht ihnen, sie fernernicht mehr vom Reiche veräussern lassen zu wollen. P P 5. B U 90.Mit Vidimus des Markgrafen Friedrich v. Brandenburg von 1436.

9, 9a

1257 Sept. 8. Kg. Richard verspricht den Fftern, innerhalb derStadt keinen burglichen Bau zu errichten und sie aus der ihmgeleisteten Huldigung zu entlassen, falls er vom Papste verworfenund ein rechtmässiger König gegen ihn aufgestellt werde. P P 5.