Kaiserschreiben I, 1361— 1366.
III. 45
361 Febr. 10. K. beglaubigt seinen heimlichen Schreiber Konradv. Gysenheim bei Fft, Friedberg, Wetzlar und Gelnhausen wegenwichtiger Dinge, welche den Stuhl zu Rom und das Reich be-treffen. Ausfertigung und Abschrift. B U 679. 50, 55—• März 16. K. befiehlt Fft, die dem Prager Olin Roczener auf derletzten Ffter Messe genommenen Tücher wieder zu schaffen.B U 680. 51— März 21. K. fordert Fft auf, seinen Diener Rudolf v. Friedbergungehindert an der dem Reiche gehörigen Marpach zu lassen. 54März 21. K. befiehlt Fft, eine Anzahl Briefe an ihre Adressenzu befördern. 50Nov. 2. K. gebietet Fft wiederholt, seinen heimlichen DienerPropst Rudolf v. Wetzlar in den Besitz der ihm verliehenen zehnHuben Landes bei Fft kommen zu lassen. 58Nov. 2. Bischof Johann v. Olmiitz bittet Fft, dem WetzlarerPropst Rudolf v. Friedberg die ihm vom Kaiser geschenktenzehn Huben Landes bei Fft auszufolgen. 7962 Jan. 5. K. theilt Fft mit, dass er Eberhard v. Eppstein befohlenhabe, die Ffter nicht zu zollen, und dass er, wenn dieser es dochthun wolle, die Entscheidung dieser Streitsache dem Landvogt inder Wetterau, Ulrich v. Hanau, übertragen habe. 6064 Mai 1. K. befiehlt, an allen Pforten Ffts einen neuen Zoll fürdas Reich zu erheben und beauftragt Ulrich v. Hanau mit dernäheren Anordnung. Abschrift. B U 692. Ol365 N ov. 2. K. theilt dem Erzbischof Gerlach v. Mainz mit, dasser Gottfried v. Stockheim mit der Abnahme eines neuen Eidesvon den Fftern und mit Massregeln zur Ordnung der innerenVerhältnisse Ffts betraut habe. Abschrift. B U 697. 0266 Jan. 6. K. verordnet, dass Erzbischof Gerlach v. Mainz, den ermit Untersuchung der zu Fft geschehenen Frevel betraut hat, diedavon fallende Busse bis zu 8000 Gulden an gen. Ffter Schöffenausliefern solle. B U 703. 02aFebr. 8. Erzbischof Gerlach v. Mainz macht bekannt, dass er inkaiserlichem Auftrage diejenigen Ffter Bürger, welche widerReich, Gericht, Rath und Stadt gethan haben, in Untersuchunggezogen und bestraft habe. (Bruchstück.) Abschrift. B U 704. SOMärz 26. K. gebietet Jedermann, genannte flüchtige Ffter anzu-halten und für ihre gegen Reich und Stadt gethanen Frevel zurVerantwortung zu ziehen. Abschrift. B U 707. 02bMai 22. K. beglaubigt bei Fft seinen Schreiber Konrad v. Gysen-heim. B U 672. 80