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3 (1892)
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Kaiserschreiben I, 1359—1360.

1359 J an. 25. K. klärt Fft auf über den Zweck der von ihm gegendie Könige von Ungarn, Krakau und den Herzog v. Oesterreichangeordneten Handelssperre. BU661. 34

— März 8. K. theilt Fft von Nürnberg aus mit, dass er am nächstenTage nach Fft abreise, und gibt mehrere auf sein Kommen be-zügliche Aufträge. B U 664. 40

— März 18. Bischol Johann v. Leutomischl, Kanzler des Kaisers,bittet Fft, ihm zur bevorstehenden Ankunft desselben eine Her-berge in der Propstei zu verschaffen. B U 665. 66a

— Juni 10. K. gebietet Fft, die Bürger der Schwäbischen Städtenicht zu hindern, aufzuhalten, zu pfänden und zu beschädigen,und verweist Streitigkeiten mit denselben vor den SchwäbischenLandfrieden oder die Städte. 66b

— Juli 27. K. verbietet Fft, die Bürger von Amberg, UnterthanenPfalzgraf Ruprechts des Aelteren, fernerhin in ihren Angelegen-heiten zu kümmern. 48

— Aug. 12. K. fordert Fft auf, die Bürger von Mühlhausen i. Th.,welche dem Urtheile seiner Räthe in ihrem Zwiste mit demDeutschordenskomthur in Thüringen wegen der Mühlhäuser Pfarrensich widersetzt haben und darum in die Reichsacht gekommensind, auf alle Weise zu schädigen. 66c

— Aug. 19. K. bittet Fft, den dortigen Bürger Heinrich v. Münzen-berg über den Zoll auf dem Main zu setzen. 45)

1360 Febr. 23. K. trifft Bestimmungen über die jährlichen Wahlenzum Rath in Fft, bestätigt seine Briefe über die Schöffenwahl,verbietet Parteiungen unter den Handwerkern und der Gemeindeund will, dass die ersteren und die Gadenleute bei ihren Rechtenbleiben. Abschrift. B U 671. 48a

— März 3. K. theilt Fft mit, dass er dem Propst Rudolf zu Wetzlarfür die ihm und dem Reiche erwiesenen Dienste zehn HubenLands bei Fft schenke. 47

— Juni 17. K. ertheilt Nürnberg den Auftrag, den Städten inSchwaben, Elsass, Franken, Fft u. a. zu verkünden, dass er am24. Juni in Nürnberg eintreffen werde, damit sie zu ihm kommen.BU673. 46

— Juli 7. K. mahnt Fft, ihm mit dem vierten Theile seines Volkeszu Hülfe und Dienst zu kommen. B U 674. 52

— Dez. 9. K. mahnt Fft, dem Stifte zu Ingelheim behülflich zusein, dass es den ihm gewährten Theil von den der kaiserlichenKammer gehörenden Ffter Judengefällen erhalte. 53