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ablehnten 1 ). Bei dem glanzvollen weilmachtsfeste zu Magdeburg-,von dem Walther von der Vogelweide singt, geleitete er mit an-dern bischöfen den jungen Staufer in feierlichem zuge zum dorn' 2 )und er blieb wie es scheint im gefolge des königs 3 ) bis zu demgrof3en hoftag in Nürnberg (mitte märz 1200)"), wo der vom kreuz-zug zurückgekehrte erzbischof Konrad von Mainz mit seinen Ver-mittlungsversuchen begann. Nachdem Konrads erster plan, beidenebenbuhler zugunsten des kleinen Friedrich (II.) zum rücktrittzu veranlassen, gescheitert war, sachte er dem thronstreit durcheinen Schiedsspruch von 16 fürsten (je 8 von jeder partei) unterseinem Vorsitz ein ende zu machen. Unter denen, die Philippssache vertreten sollten, war auch Otto von Freising 5 ). Aber derauf den 28. juli anberaumte fürstentag kam nicht zustande. Balddarauf setzte der tod allen diesen bestrebungen Konrads ein ziel;noch am 29. September hatte er im beisein Ottos die vom brandeneuerstandene klosterkirche zu Weihenstephan geweiht 0 ), am 20.Oktober 1200 auf der reise nach Mainz, starb er.
Bei der wähl seines nachfolgers kam es zum Zwiespalt. Diestaufisch gesinnte mehrheit wählte bischof Lupoid von Worms, dieweifische minderheit Siegfried von Eppstein. Philipp setzte sichdurch die sofortige Investitur Lupolds ins unrecht und gab so In-nocenz III., der bis dahin eine offene Parteinahme im deutschenthronstreit vermieden hatte, gelegenheit einzugreifen. Der vompapst gesandte kardinallegat Guido von Präneste entschied, wie zuerwarten war, zugunsten .Siegfrieds von Eppstein. Da tauchtenplötzlich päpstliche vollmachten auf, die die entscheidung im Main-zer streit den bischöfen von Passau, Freising und Eichstätt über-trugen. Die unechtheit stand ihnen an der stirn geschrieben: eswar nicht anzunehmen, daß Innocenz die vollmacht Guidos nichtbeachten und gerade drei ausgesprochene anhänger der staufischen
1) Böhmer-Ficker-Winkelmann, Regesta imperii V (im folgendenbloß Böhmer V) nr. 27. Winkelmann, Philipp von Schwaben s. 175.
2) Winkelmann, Philipp s. 149.
3) Böhmer V nr. 35—38.
4) Böhmer V nr. 41 und 43.
5) Böhmer V nr. 45 a. Winkelmann, Philipp s. 173.
6) Annal. S. Stephani Fris. MG. SS. XIII 55.