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Konrad Peutingers Briefwechsel
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472
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472 Nr. 287. 1534 Oktober 26.

Almachtigen sein nitbederft. Deshalben ir und ich ine sein lassen,wie er ist. Er und Apianus sein in Italiam, vermeinen aus denalten Schriften, so si im truck haben lassen ausgeen, 1 vill zu er-langen; trag aber ich fursorg, dweil darin vill unfleis befunden,die selben Schriften werden sich nit also lassen vertreiben. Dochgeschehe, was gut seie.

Bedanke mich auch fruntlich gegen euch der uberschickten[der] neuen zeitung aus Sibenburgen ganz frundlich und biteeuch, so ir des Gritin halben weiter vernomen haben oder nochverneinen werden, mich des zu berichten; dan die sag sein halbenist alhie weiter verlaut, sein sone soll zu tod geschl<agen> und ergefangen und doch hart verwundt, das er auch soll gestorben sein.' 2

Was sich in nächst verschinen augstmonats [sich] von Dirckenin dem kunigreich Napols zugetragen, 3 habt ir aus eingeschlossenzedel zu verneinen etc.

Grueßt mir eur hausvolk; alles nette woll leiden mögen,das eur sone Melchior yetzo alhie were.

Dat.

287.

Von Eberhard 1534 Oktober 26.

Graf zu Königstein und Dietz.* Königstein i. T.

Eberhard grave zu Kingstain und Dietz, herr zu Epstein undMunzenberg, sendet das brieflich 1 ' erbetene Aqua vitae etwasverspätet durch einen eigenen Boten, da ihn auf der {Frank-furter) Messe niemand daran erinnert habe. Das Rezept dazuhat der Frankfurter Stadtarzt Mosse. Das Aqua vitae ist anden vier Mondwechseln einzunehmen, ungefähr drei oder vier

1 Die .Inscriptiones sacrosanctae vetustatis"; vgl. oben Nr. 284.

2 Über den in türkische Dienste getretenen Venezianer Ludovico Gritti,der am 29. Sept. 1534 in der siebenbürgisdien Stadt Mediasdi in Gefangen-schaft geraten und von seinen Feinden erschlagen worden war, vgl. H. Kretsdi-mayr im Aren. f. österr. Gesch. 83 (1897) S. lff. und N.Jorga. Gesdi. d. os-manisdien Reiches 2 (1909) S. 419ff. 3 Der Korsar ChaireddinBarbarossa hatte im Juli 1534 die italienischen Küsten geplündert.

* Graf Eberhard v. Königstein (i. Taunus) stand in nahen Beziehungenzu Augsburg durch das von ihm seit 1514 dort ausgeübte Münzrecht; vgl.darüber 7. Jahresber. d. Hist. Ver. f. Schwaben und Neuburg (1842) S. 53Anm. 18.

6 Dieser Brief ist nicht erhalten.