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Monumenta Wormatiensia : Annalen und Chroniken
Entstehung
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632
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632 Letzter Streit der Stadt mit der Pfaffheit.

sollen ein stettmeister und ein burgermeister durch die 36 ratslreundt crweltwerden, neinlich das erst jar einer von der ritterschaft't und einer von den 18 rats-freunden und das ander jar einer ausz den zwolffen von geschlechtern und einervon den ratsf'reunden der hantwereker . . . Und der burgermeister vom adell oder5 den geschlechter soll stettmeister und der von der gemcind soll burgermeister ge-nannt werden.

Von dem Porten- und Wegge/d soll der Bischof >l 3 , die Stadt a / 3 bekommen.Einivendungen der Gesandten von Worms: Wegen der Definition der Geschlechter:Es sey woll möglich, das etwan einer oder mer ausz den erbarn alten geschlechten

10 funden wird, der einer nit 1000 gülden wert habe und doch eins erbarn wesensund geschickt sey; ebenso gäbe es m der Gemeinde solche, die mehr als 1000 Guldenlidtten und, auch kein hantwerck treib aber von schlechtem herkomen. Desshalbgeben sie eine neue Definition der Geschlechter: Edel und die eins erbaren alten her-komens, wappengenosz sein und von iren lohen renten und gulten leben auch die

15 deren vatter im rat zu W. gewesen und sie von iren renten oder gulten leben unddie eins erbaren wesens wappengenosz seyn und nit hantwerck treiben, darzu diezu obgemelten geschlechtern sich vermecheln und nit hantwerck sein.

Anstatt Hantwerck wünschen die Wormser das Wort Zünftig gesetzt, dann esist die gelegenheit zu W., das wie woll ein ide zunftt zu W. gemeynlich im namen

20 hat und nympt von einem hantwerck, so seyn doch vill darinn, die nit hantwercktreiben.

Ein Stett- oder Burgermeister und nidit der Schultlmss soll im peinlichen Ge-riclit den Stab halten.

Der Entwurf der Pachtung ent/iält 69 Artikel.

?b Nach dem Tode Maximilians, 12. Januar 1519, bat die Stadt den Pfalzgrafen

Ludwig, als Vikar des h. Römisclien Reichs den Handel beizulegen auf Grund der :nAugsburg vereinbarten Mittel. Nach langen schweren Verhandlungen unter dem Druckvon Drohungen und der seltsamen geschwinden Läufe kam endlich die Pfalzgrafen-rachtung vom 17. Juni 151!) zu Stande. Das Original, noch im vorigen Jahrhundert

ao im städtischen Archiv, ist verloren gegangen. Doch ist eine Kopie von Lautz vor-Imnden. Die liachtung ist abgedruckt bei Schannal II, 31(1 — 343. Auch jetzt blieb dieStadt ihrer alten Praxis getreu und protestirte am 3. Aug. gegen diese Pachtung. Urk.nr. 707. or. mb. Am I. Okt. forderte der Pfalzgraf den Bischof Beinhart und die Stadtzur Unterzeichnung und Besiegeluna der Pachtung auf. Urk. nr. 708. or. mb. c. sig.

35 tergo impresso. Am 2. Nov. geben die Päthe des Pfalzgrafen verschiedene Vollziehungs-ariikel zur Pfalzgrafenrachtung. Urk. nr. 70'.). Ein Papierheft von 4 Blättern mit3 aufgedrückten Siegeln. Am 10. Dez. setzte der Pfalzgraf dem Math zur Gonfirmirungder Pachtung einen Tag an. Urk. nr. 71.0. or. chart. c. sig. tergo ivifir. Am Hl. Januar1520 gab der Pfalzgraf einige Zusatzartikel zur Pachtung. Urk. nr. 711. Ein Papier-

40 lieft von ti Blättern. Kopie.

Am 20. Sept. 1520 bekennt Bischof Reinhart, dass er die Aufrechterhaltung allerFreiheiten und Rechte der Stadt Worms auf dem freien Fehle vor der Stadt feierlichbescliworen Imbe. Urk. nr. 714. or. mb. c. sig. pend. del. Abgedr. bei Moritz App. 2:t<>.Dessenungeachtet arbeitete der Rath nach wie vor gegen diese Pachtung, karrespondirte

45 mit der Regierung in Innsbruck, mit den k. Ruthen in Spanien, schickte seine Botendem Kaiser nach Gent entgegen ohne etwas auszurichten. Karl V. bestätigte die Privi-legien der Stadt am 22. April 1521 zu Worms. Urk. nr. 7IN. F,in Pergamentheft von12 Blättern. Das zerbrochene Siegel hängt an schivarzgelbseidener Schnur; und am24. Dez. die Pfa/zgrafenrachtung. Das Original ist verloren, ein gleichzeitiger Druck

so im St.-A. Band nr. 1!)22. Quart. 24 Blätter. Dazu gaben die Churfürsten Reichardvon Trier und Friedrich von Sachsen am 6. März 1522 eine ausführliche Deklaration.Urk. nr. 722. or. mb. c. sig. pend. del. Gedr. bei Schannat II, 345 — 868,

Dem Rath war die durch die Pfalzgraf enrachtung festgestellte Verfassung sounerträglich, dass er am U. Dez. 1522 auf eigene Faust ein beständiges Kollegium der

5S XIII. errichtete, welches von da an bis zur französischen Revolution die Regierungführte. Das Original, das Moritz l. c. p. 231 ff. noch benützte, ist rerloren gegangen;dagegen ist im Archiv Urk. nr. 723 eine Kopie von K. Lautz vorhanden. Schon KaiserMaximilian hatte zu Augsburg den Rath von Worms auf die Slrassburger Verfassungals ein Muster hingewiesen. Der XIII. Rath in Worms ist in der That eine Nach-

60 ahmung der XIII. in Strassburg. s. G. Schmoller, Strassburg zur Zeit der Zunftkämpfeund die Refm'm seiner Verfassung und Verwaltung im XV. Jahrhundert. (Quellenund Forsclmngen zur Sprach- und Gultur- Geschichte der germanischen Völker. XL)Strassburg 1875. p. 4<Jff.