XLIV Einleitung.
und 2. Bande, doch mit dem Unterschied, dafs ich im 3. Bande auf dievollständige Aufzählung der Taufnamen verzichtet habe; nur hei demhohen Klerus und dem hohen Adel habe ich die Citate sowohl bei denTaufnamen, als auch beim Geschlechts- beziehungsweise beim Amtsnamenvollständig gegeben. Das vorliegende Material wäre für Forschungs-objekte, wie ich sie beim 2. Bande im Auge hatte, durchaus ungenügend.Bas im 3. Bande enthaltene Material mit Einschlufs der Noten, soweitdiese sich auf urkundliche oder archivalische Grundlage stützen, habe ichnach allen Richtungen hin durcharbeitet und den reichen Stoff sovielals notwendig schien gegliedert. Ich liabe hier mehr gethan, als es sonstbei solchen Registern üblich ist (vgl. die Register zu den Städtechroniken).Beilagen. Eine historische Karte der Stadt Worms und ihresGebietes ist gewifs allen Benutzern der drei Bände der Wormser Quellenwillkommen. Als Grundlage für den Stadtplan diente der grofse Stadt-bauplan des Stadtbaumeisters Ilofmann im Mafsstabe von 1 : 2500.Dieser wurde photographisch auf den Mafsstab 1: 10 000 verkleinert undin diesen Plan dann dzirch den Stadtgeometer Blafs die Eintragungengemacht. Für das linksseitige Gebiet der Stadt „das Bürgerfeld" besafsman überhaupt keine trigonometrische Aufimhme. Das Bürgerfeld istgewifs uralter Besitz der Stadt Worms. Das auf der Karte verzeichnetesteinerne Kreuz kommt urkundlich schon 1278 vor, s. ÜB. I p. 249, 34.Nun fand ich im Archiv eine Anzahl freilich ziemlich roher geometrischerAufnahmen des Bürgerfeldes aus dem Ende des vorigen Jahrhunderts.Diese Zeichnungen dienten dem Gcometer Blafs als Material für dieHerstellung der linksrheinischen Karte. Sorgfältig wurden die Verände-rungen des Wasserlaufes des Rheines berücksichtigt. Die jetzigen Ge-markungsgrenzen sind im ganzen die uralten. Noch stehen eine Anzahlvon Grenzsteinen mit dem Wormser Schlüssel aus dem 16. Jahrhundert.Leider war es nicht möglich sie auf der Karte anzugeben. In der be-rühmten Urkunde Friedrichs I. vom J. 1165, ÜB. I nr. 73, und wieder-holt in der Urkunde Friedrichs IL vom J. 1220, ÜB. I nr. 124, sind dieGrenzen des Bannkreises (Weichbild, Friedkreis, Blutkreis) angegeben;diese entsprechen wohl ungefähr den auf der Karte angegebenen Linien.Die Eintragung des Römischen Worms (grün) beruht auf den umfassendenund gründlichen Forschungen des Herrn Dr. Kohl l . Im Laufe desletzten Decenniums sind Ausgrabungen im grofsen Stile in Worms ge-macht worden, wodurch die Römischen Strafsenzüge blofsgelegt wurdenund wodurch man ein annäherndes Bild von dem bebauten Römischen
1 Vgl. Quartalblätter des hist. Vereins für das Grofsherzogtum Hessen. JV. F. Ilieft 5; ferner haben die Herren Dr. Kohl und Dr. Weckerling jeweilen in der West-deutschen Zeitschrift, im Korrespondenzblatt dazu, in der Wormser Zeitung über neueFände berichtet.