Einleitung. XUH
das Interdikt über Worms verhängt wurde, empörend, dafs in einem Streit,der rein weltlicher Natur war, die Geistlichen mit geistlichen Waffen,Bann und Interdikt, kämpften. Die Stadt beschwerte sich 1517 sehrdarüber, dafs der Bischof Beinhart sich weigerte, die Kinder zu firmen,obwohl er mehrmals persönlich in Worms anwesend gewesen wäre. Dasgereiche ihnen bei den Nachbarn zur Schmach 1 . Kein Wunder wennhier Luthers Lehre zündend wirkte. Im Jahre 1525 war die Mehrheitdes Bates für die Beform gewonnen. Er benützte die allgemeine Be-stürzung, die die Geistlichkeit infolge der Empörung der Bauern ergriffenhatte, um ihr die Pfälzgrafenrachtung vom J. 1519 zu entreifsen, diese zuvernichten und ihr einen den jetzigen fortschrittlichen Wünschen der Bürger-schaft entsprechenden Vertrag aufzuzwingen. Zugleich machte man dennur halb gelungenen Versuch der Säkularisation der Klöster. Die Stadtkam aus diesem Konflikt verhältnismäfsig gut davon und auch zur Interims-zeit konnte sie trotz des gewaltigen DrucJces, den Kaiser Karl V. auf sieübte, den evangelischen Glauben gegen die siegreiche katholische Parteibehaupten. Allein mit der politischen Selbständigkeit der Stadt tcar esvorbei. Sie ging langsam an Zahl der Einwohner und Wohlstand zurückund man sonnte sich nur noch im Glänze früherer Gröfse. Der aufSeite 621—629 abgedruckte Text ist dem Bande nr. 1947 des Stadt-archives entnommen. Fascikel 1. fol. 12 Blätter. Acta inter clerum etcives Wormat. Schrift aus dem ersten Viertel des 16. Jahrhutiderts.Seite 16 bis zum Schlu/s enthält: Brcvis catalogus scditionum tumultuumac conversationum rusticorum superioris Germaniac anno 1525.
Die Beg ist er haben den Zweck, den in diesem Band enthaltenenStoff möglichst zugänglich zu machen. Die chronologischen Verzeichnisseder Urkunden*, der Pachtungen, sowie der Weistümcr etc. erklären sichvon selbst. Beim Verzeichnis der Bischöfe habe ich womöglich nur urkund-lich beglaubigte Zahlen gegeben. Für das Verzeichnis der Bürgermeisterdiente in erster Linie das in den drei Bänden der Wormser Quellengedruckte Material als Grundlage, sodann für das 15. und 16. Jahr-hundert die Hs. B der Zornschen Chronik, s. o. Wo mir urkundlichesMaterial für das 15. Jahrhundert vorlag (meine Sammlung ungedruckterUrkunden für das 15. Jahrhundert besteht aus circa 500 Nummern),habe ich dasfelbe zur Prüfung der Angaben der Hs. B herangezogenund diese zuverlässig gefunden. Das Orts- und Personenregister ist imWesentlichen nach denselben Grundsätzen angelegt wie die Begister im 1.
1 St.-A. W. Band nr. 1944. * Die Urkunde vom 25. Jan. 1503 p. 85, 13 ff.
ist übeneJien worden.