XLII
Einleitung.
Abweichungen nicht angeführt. Damit jedermann Einsicht in mein Ver-fahren erhalte, gehe ich eine beliebige Seite Units diplomatisch genauwieder und rechts meine Textgestaltung.
Hs. p. 239.Meinung vor, und was dz der Be-schlusz, dasz die Gemein mit ihrOberkeit dem Rath entschliesen solt,was sie leiden möchten in demWeinschancks, und sein Gnd. dzerkhenen geben. Also uff den dors-tag nach Purificationis gieng derRath in jeglich zunfft in Sonderheit,und lagt ihnen die Händelen desz,des Weinschancks vor, also bliebendie Zunfften dobey was ein Rathim besten verkehrten, dobey woltensie stellen Leib und Gueth, und manlaisz den Zunfften auch dz Decret,und Gonfirmation so ein Rath hatvon Kay. und König.
Boos p. 471 Zeile 2 ff.meinung vor, und was der be-schlusz, dasz die gemein mit iroberkeit dem rat entschlieszen solt,was sie liden möchten in demwinschanck und sin gnaden daserkennen geben. Also uf den don-nerstag nach purificationis gieng derrat in jeglich zunft in Sonderheitund lagt inen die händel des win-schancks vor. Also blieben diezünfte dabi, was ein rat im bestenvorkerte, dabi wolten sie stellenüb und gut, und man las denzünften auch das decret und con-firmation, so ein rat hat von kaiserund könig.
An andern Orten hat der Kopist den Text ärger mifshandelt. MitHilfe des archivalischen Materials ist es mir in den meisten Fällen ge-lungen die arg verstümmelten Namen richtig wiederzugeben. In denNoten habe ich sodann die zum Verständnis des Textes notwendigenErläuterungen hinzugefügt. Diese Noten bieten selbst eine reiche Quellehistorischer Erkenntnis. Obwohl Ludewig schon im Jahre 1720 auf dasTagebuch von Noltz hingewiesen hat, l. c. Praefatio p. 9, ist es doch bisin die neuste Zeit unbeachtet geblieben. Einiges hat 1885 Fr. Soldan dar-aus gegeben in den Quartalblättern des hist. Vereins f. d. GrofsherzogtumHessen, wiederabgedruckt in H. Künzels Grofsherzogtum Hessen, 2. Aufl.neubearbeitet von Fr. Soldan. Giefsen 1893 p. 114 ff. Dann hatK Morneweg für sein Buch: Joh. von Dalberg. Heidelberg 1887 dasTagebuch nach einer Abschrift des Stadtschreibers Exner von Worms (nachseinem Tode kam sie in das Paulusmuseum) ausgiebig ausgebeutet.
X. Letzter Streit der Stadt mit der Pfaffheit. Den Ab-schlufs der langwierigen Kämpfe zwischen Stadt und Pfaffheit bildet diePachtung vom J. 1526. Der Gegensatz war ursprünglich nur ein poli-tischer. Die Wormser Bürger waren vor dem Auftreten Luthers ebensofromm katholisch und der Kirche treu gesinnt, wie die Bewohner derübrigen Rheinstädte. Die Schenkungen an die Kirchen, Klöster undfrommen Stiftungen dauern bis ins 16. Jahrhundert hinein. Doch amEnde des 15. Jahrhunderts kommt bereits das religiöse Moment zurSprache. Man fand es 1499, als die Pfaffheit aus der Stadt zog und