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2 (1912) Biographische Nachträge und Ergänzungen. Zusammenfassende Darst. Matrikeltext 1646 - 1695
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IL Vorschriften über die Immatrikulation. 1135

Statuten und besonderer, durch die Zeitumstände erforder-licher Vorschriften ermahnt wurden. Nicht selten wird inden Acta Üniversitatis auch das zahlenmäßige Resultat derbeiden Inskriptionen mitgeteilt.

Aus dem Gesagten ergibt sich klar, daß die am Be-ginn des Schuljahres vorgenommene Inskription nichtidentisch ist mit der Inskription, durch welche die Studie-renden in die Matrikel der Universität eingetragen wurden.Denn die erstere fand, wie wir gesehen, nur ein bis zwei-mal am Anfang des Schuljahres statt und betraf nur dieeigentlichen Akademiker, die letztere zog sich während desganzen Schuljahres hin und umfaßte auch die Gymiiasisten.Nicbt minder spricht das erwähnte zahlenmäßige Resultatgegen die Identität. So wurden bei der ersten Inskriptionam 24. Oktober 1666 im ganzen 208 Hörer der »höherenKlassen« (Akademiker), bei der zweiten Inskription am3 November 71 eingeschrieben, während am 24. Oktoberdes genannten Jahres nur 1 Logiker, und am 3. November2 Logiker in die Matrikel eingetragen wurden. Man kannüberhaupt die Beobachtung machen, daß gerade an jenenTagen, an welchen die Inskription für die Lektionen statt-fand, die geringste Zahl von Studierenden immatrikuliertwurde. Es war offenbar keine oder nur wenig Zeit mehrdazu vorhanden.

Der Eintragung in die Matrikel mußte wie anderswoso auch in Dillingen die »Deposition« vorausgehen. Eswar dies ein mit verschiedenen Zeremonien vorgenommenerAkt, durch welchen dem Neuling die »Hörner« abgestoßenund die Aufnahme unter die Zahl der akademischen Bür-ger symbolisch bestätigt werden sollte. Die Depositionwurde in Dillingen von dem hierzu angestellten Depositorin Gegenwart des akademischen Notars und anderer Zeu-gen vorgenommen. Zum ersten Mal fand die Depositionauf Anordnung des Kardinals Otto im Jahre 1577 statt.An den Religiösen wurde sie seit Beginn des Schuljahres1588 nicht mehr vorgenommen. Im zweiten Zehntel des18. Jahrhunderts hat die Deposition, bei deren Vollzug