II. Das Registerwerk. C. Zu den einzelnen Registern. XXIII
Die wenigen Patres der Klöster sind wie die Kleriker-Reli-giösen als fratres (fr.) bezeichnet, was ohnehin bis ins 16. Jahr-hundert hinein üblich war.
2. Ortsregister.
Gegenstand des Ortsregisters sind die Herkunftsorte derStudenten, soweit sie im Matrikeltext selbst oder in den Anmer-kungen dazu genannt sind. Dass der angegebene Herkunftsortnicht immer zugleich der Geburtsort ist, hat Specht, Matr. 1160 f.ausgeführt. Die Ortsangaben der Matrikel bei Religiösen (z. B.1614, 25: Fr. Simb. Bergmiller Augustanus ex s. Udalrico) wollenin der Regel nicht den Heimatort der Religiösen bezeichnen, son-dern den Ort, worin das Kloster liegt. —
Anlage. Leitform ist die jetzt übliche amtliche Form derOrtsnamen (s. oben S. XX f.).
Auf die Leitform folgt die Lagebestimmung. DiesemZweck dient die Beifügung des Amtes, worin der Ort liegt, undüberdies der politischen Gemeinde bei Orten, die nicht selbst namen-gebender Gemeindesitz sind. Dabei wurden die Abkürzungen zurBezeichnung der Amtsgattung möglichst nach Ländern differen-ziert (vgl. das Abkürzungsverzeichnis S. 267) und überdies fürdie einzelnen Länder ganz gleichmässig durchgeführt; infolgedessengibt (bei einiger Übung im Benützen des Registers) schon diegewählte Form der Amtsbezeichnung Aufschluss über das Land,worin das Amt und damit der Ort gelegen ist, und erübrigte sichdie Angabe des Landes; OA. zum Beispiel besagt mehr als: Ober-amt; es ist nur zur Bezeichnung württembergischer Oberämterverwendet und gibt also für sich schon zu erkennen, dass derOrt in Württemberg liegt. Ist ein Ort selbst Amtssitz, so ist dieLage näher bestimmt durch Hinzufügung des nächst grösserenVerwaltungsbezirkes oder des Landes (z. B. Dachau, Oberbayern;Bonndorf, Baden). Angaben der Matrikel über Stammes-, Landes-oder Landschaftszugehörigkeit eines Studenten sind überall da,wo ausserdem der Ort genannt wird, in das Register nicht auf-genommen worden; man wird also z. B. den Thepshofensis Suevus1609, 155 nicht unter Schwaben finden, sondern nur unter Döps-hofen, und auch hier ist Schwaben nicht beigefügt, weil zur Lage-bestimmung für das Register ein anderes und genaueres Verfahrenangewendet ist. Wo dagegen die Angabe über Stammes-, Landes-