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Reg (1914) Registerband
Entstehung
Seite
XXII
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XXII Schröder, Register-Einleitung.

jetzigen Form beigefügt, womit in vielen Fällen auch schon dieFeststellung des Herkunftsortes von selbst gegeben ist. Die Lage-bestimmung, und überdies bei Namen, die mehreren Orten ge-meinsam sind, die richtige Beziehung, fällt in den Aufgabenkreisdes Ortsregisters. Die im Studentenregister angegebene Form desOrtsnamens will ferner nichts entscheiden, sondern lediglich auf dieLeitform im Ortsregister verweisen, wo dann die genauere Aus-deutung zu finden ist. Der Student Cäsius V. ausDorfen" z. B.kann ebenso gut nach einem Orte namens Dorf gehören, wie sichaus dem Ortsregister unterDorfen" ergibt. Man wird also nichtselten das Ortsregister neben dem Studentenregister heranziehenmüssen, was ja auch aus mancherlei anderen Gründen zu emp-fehlen ist.

Spielformen. Ausser dem, was hierüber oben S. XX gesagtworden ist, habe ich bezüglich des Studentenregisters im besonderennoch zu bemerken: Die Spielformen, die aus den Katalogen undDiarien in die Anmerkungen der Matrikelpublikation aufgenommensind, wurden nur berücksichtigt, wenn sie wesentlich von derNamensform des Matrikeltextes abweichen; z.B. also KreyssKress,nicht aber KrössKress.

Der Name Maier mit seinen vielen Spielformen ist da, wo-maier als Grundwort auftritt (z. B. Hafenmaier) ohne Rücksichtauf die Schreibweise 'der Matrikel, also auch ohne Beifügung vonSpielformen und ohne Einschaltung von Verweisungen einfach-maier geschrieben. Dasselbe gilt in seiner Weise, jedenfalls dann,wenn sonst Verweisungen hätten eingeschaltet werden müssen,von -bauer, -schmid, -müller.

Vornamen. Die Vornamen sind im allgemeinen in derForm registriert, die der Matrikeltext bietet. Ausnahmen: Theo-dorich, Theobald, Marcus, Vitus sind verdeutscht in Dietrich,Diepold, Marx, Veit. Über die Abkürzungen ist S. 1 unter a Auf-schluss gegeben.

Zitategruppen. Sind unter demselben Studentennamenmehrere Zitate vereinigt (z. B. Castner J. Joach., Dillingen 1676,69. 1682, 88), so handelt es sich in der Regel um ein und dieselbePersönlichkeit. Mitunter aber (und zwar nur in Fällen, wo keinOrtsname beigefügt werden konnte) ist die Vereinigung lediglich zumZweck der Raumersparnis erfolgt (z. B. Maier J. 1568, 27. 1570,69; 143); die Vereinigung will also nicht in jedem Fall die Identitätdes Studenten aussprechen.