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Reg (1914) Registerband
Entstehung
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XV
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T. Die Matrikel und ihre amtliche Eigenschaft. XV

Schon hier springt der enge Zusammenhang zwischen denÄmtern des Notars, Inskriptors und Depositors in die Augen,ebenso der Vorrang des Notariatsamtes, dessen Inhaber allein eid-lich verpflichtet wird, also auch für Inskriptor und Depositordie amtliche Verantwortung übernimmt; die beiden erscheinen soals seine Gehilfen. Diese Auffassung wird bestätigt durch eineweitere Nachricht der Universitätsakten; sie melden zum 8. August1621:M. Lucius Gremier fecit professionem fidei et admissusest in inscriptorem academiae, in notarium vero M. Caspar Sutor".Sutor war vorher Inskriptor (s. Matrikel 1617 zwischen 26 und 27);man stieg also vom Inskriptions- zum Notariatsamt auf. Nach alldem erscheint der Inskriptor als der Untergebene des Notars, erhatte in dessen Dienst die NM anzulegen, wie der Name seinesAmtes andeutet.

Die uns vorliegende Matrikel ist demnach zwar (mit Aus-nahme des oben erwähnten Abschnittes zwischen 1573 und 1576)Originalhandschrift, aber sie ist nicht zu allen Zeiten die amt-liche Universitätsmatrikel gewesen. Diese Eigenschaft kannihr mit Sicherheit nur zugesprochen werden für die ersten 14 Jahre,genauer für die Einträge von 1551, 1 bis 1565, 58; denn diese sindvon den Rektoren selbst gemacht, und zwar von 1551, 1 bis 1564,118 von Herlenus von Rosenthal, der überdies ausdrücklich be-merkt (S. 10 des Matrikeltextes), dass eine andere Matrikel nichtexistiere, von 1564, 119130 von Rektor Heinrich Dionysius, von1564, 131 bis 1565, 58 wahrscheinlich von Rektor Dietrich Canisius.Der bis hierher reichende Abschnitt ist deshalb als amtlich zubetrachten, weil in Dillingen damals bezüglich der Immatrikula-tion die consuetudo Lovaniensis herrschte (s. Specht, Matr. 1130);nach dieser nämlich obliegt es dem Rektor, die Immatrikulationvorzunehmen. Von welchen Händen die sich anschliessenden Ein-träge von 1565, 59 bis 1573, 103 herrühren, vermochte ich nichtfestzustellen; auf weite Strecken ist hier dieselbe Hand tätig, dievon 1566 bis 1582 die Universitätsakten geschrieben hat. Esfolgt dann der mehrfach erwähnte Nachtragsabschnitt; er be-weist, dass es damals schon eine zweite Matrikel gegeben hat. Siewurde jedenfalls seit 1577 vom Notar geführt, wie sich aus obigenDarlegungen ergibt; vermutlich fällt ihre Entstehung zeitlichnahe zusammen mit der Einführung des Notariatsamtes an derUniversität Dillingen. Der erste Notar wurde am 27. November1567 aufgestellt in der Person des Priesters Adrian van Esch aus