Druckschrift 
Reg (1914) Registerband
Entstehung
Seite
XIV
Einzelbild herunterladen
 

XIV Schröder, Register-Einleitung.

allem beurkundet wird, dass der Student in dasalbum studio-sorum iuxta academiae nostrae morem" eingetragen sei 1 ).

Eine NM scheint es aber schon viel früher gegeben zu haben.Die Bemerkung in der PM zu 1577, 138: ,,Hic incepit D. NotariusBraun" sie rührt her von der Hand des Präfekten Balduin,der damals die PM führte lässt klar erkennen, dass eine Be-ziehung bestand zwischen der Führung der PM und dem Notars-amte. Welcher Art diese Beziehung war, geht aus der Bemerkungeines späteren Präfekten zum 6. Nov. 1591 hervor: ,,6. Novembrisincepit M. Biechler inscribere"; hier ist freilich nicht gesagt, dassBiechler der Universitätsnotar gewesen sei, und ich vermochtedafür auch sonst keinen Beleg aufzufinden; aber soviel erhelltdaraus doch, dass ausser der PM noch eine andere Matrikel vor-handen war, deren Führung damals an Biechler überging. Esgab sogar einen eigenen Inskriptor, dessen Amtstätigkeit gegen-über den neu ankommenden Studenten in den Universitätsstatutenvon 1670 ausdrücklich unterschieden wird von der des Präfekten;dort heisst es von den neu zugehenden Studenten:Inprimissistant illi sese quamprimum rectori magnifico vel eius in hacparte locum tenenti patri praefecto, priusquam in album acade-micum ab inscriptore referantur" 2 ). Die offizielle Inskription alsowurde damals von einem Inskriptor vorgenommen, nicht vomPräfekten. Aber schon 1584 ist von dem Amt des Inskriptorsdie Rede, und zwar in Worten, die deutlich zu verstehen geben,dass man in Dillingen dieses Amt damals nicht erst einführte,sondern als ältere Einrichtung kannte. Es heisst nämlich in" denUniversitätsakten (Handschrift der Dillinger Bibliothek, N. 226)zum 19. April 1584:Discessit Herbipolim academicus notarius,depositor et inscriptor M. Georgius Adelphus Agricola sacerdos - - .Tria illa officia divisa sunt in tres de veteri more. Quare inscrip-tor creatus est M. Albertus Thanner, alumnus Curtianus, depositorM. Nicolaus Princelmayr [so statt Pritzel-], notarius vero M. JoannesFaber, Dilinganus, qui 7. Maii in manu rectoris fidelitatem iuravit,factus Augusta.e notarius caesa.reus a d. Achille Ilsungo".

1 ) Formulare von 1615 bei Specht, Gesch. d. ehem. Univ. Dillingen,661 f. Im Akademischen Direktorium von 1691 ist allerdings angeordnet, dass auchder Studienpräfekt die Zeugnisse unterschreibe (s. Specht, a. a. 0. 130); dasfindet hinreichende Erklärung in dem Ephorusamt des Präfekten. da die Studien-zeugnisse zugleich Sittenzeugnisse waren.2 ) Specht, Matr. 1132.