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Reg (1914) Registerband
Entstehung
Seite
XIII
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I. Die Matrikel und ihre amtliche Eigenschaft. XIII

was 'nicht der Fall ist. Seine Angabe, dass sie bei seiner Amts-übernahme nicht gebunden gewesen sei, wird durch die Zier-pressungen des dermaligen Einbandes bestätigt: der Lederüberzugweist eine Musterung auf, wie sie an Büchern aus den ersten zweiJahrzehnten des 17. Jahrhunderts ganz ebenso und aus denselbenFormen gepresst vorkommt. Zauponius also hat die Matrikelerst binden lassen.

Nach der Bemerkung des Zauponius möchte man vermuten,dass die von ihm übernommene und allein uns erhaltene Matrikelbis dahin die einzige gewesen sei, die geführt wurde; auf sie warman ja angewiesen, wenn man ehemaligen Studenten, die imJesuitenkolleg zu Besuch weilten, ihren Namenseintrag zeigenwollte. Aber woher sind dann die oben erwähnten Nachträgevon 1578, 104 bis 1576, 121 übernommen worden? Gab es dochnoch eine andere Matrikel, die man den hohen Gästen des Jesuiten-kollegs an sich auch hätte vorlegen können, wäre sie bequem zurHand gewesen? Seit wann gab es eine solche? Wer führte sie?Wie verhält sie sich zur vorliegenden Matrikel?

Sicher ist, dass es später, nachweisbar im Jahre 1682, einezweite Matrikel gab, dass diese vom Notar der Universitätgeführt wurde (der Notar gehörte nicht dem Jesuitenorden an)und dass sie amtliche Eigenschaft besass. Das geht hervor ausden im Matrikeldruck bei 1632, 20 Anm. a (und 1633, 2 Anm. a)mitgeteilten Bemerkungen des Notars Helm. Danach galtenals Studenten und hatten demnach an den Vorrechten derAnstalt teil nur die, welche in die Matrikel des Notars eingetragenwaren *).

Also damals, 1682, galt die Notariatsmatrikel (im folgendenals NM bezeichnet) als die universitätsamtliche Matrikel,nach der die von den Präfekten geführte Matrikel bezeichnenwir sie kurz als die Präfekturmatrikel (= PM), gelegentlichwenigstens, sogar bezüglich der Rechtmässigkeit der Einträge ge-prüft wurde. Auf die amtliche Eigenschaft der NM deuten auchdie Formalien der Abgangszeugnisse hin: der Notar, nicht derPräfekt, unterschreibt eigenhändig diese Zeugnisse, in denen vor

x ) Dass lose Zettel als matricula bezeichnet worden wären, wie Specht,Matr. 1147 Anm. diese Mitteilungen Helms vermutungsweise deutet, halte ichfür unwahrscheinlich.