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Stift Lorch : Quellen zur Geschichte einer Pfarrkirche
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XXXI
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geistlichkeit in fünf Landkapiteln zusammenschlössen und als derenMitglieder auch Laien aus diesen Bezirken aufgenommen werdenkonnten 1 ). Als einigendes Moment kam noch hinzu, dass in viervon den fünf Bezirken (horch, am Neckar = Cannstatt, Zimmerbach-Kirchheim, Faumdau-Göppingen) das hohenstaufische Jkzw. Reichsgutzu jener Zeit andern Besitz überwog; dann könnte Geislingen, dasan fünfter Stelle steht, nachträglich aufgenommen sein. BruderAugustin behauptet, dass die Bruderschaft noch um 1480 bestandenhabe. Zu Anfang des 16. Jahrhunderts, als er schrieb, war siejedenfalls verschollen. 2 ) Dagegen haben wir ein Zeugnis ihres Daseinsin einer Gütererwerbung von 1408 3 ) die uns zugleich in ihrem weiterenSchicksal darüber unterrichtet, dass der Kustos des Stifts bezw. derInhaber der Kustoreipfründe der Vorsteher der Bruderschaft war,■wozu er auch als plebanus der Kirche berufen war, in der die Zu-sammenkünfte der Brüder stattfanden/) Ein Best dieser alten

163 und 299). Dekan Albert von Lorch 11U9 (Urkunde Nr. 4, S. 5); ebendaauch Heinricus advocatus. Propst Ulrich von Adelberg 1181—1206 (Wirt. ÜB. 2,217 und 352). Friedrich von Staufen 1181 (Wirt. ÜB. 2,215). Egino vonStaufen 1206ff. (Wirt. ÜB. 2, 352). Von den übrigen Adeligen, teils staufischenteils helfensteinischen Ministerialen, sind die einen nach Sitzen genannt, an denensonst kein Adel bekannt ist: Cunradus de Göppingen, Rupertus de Otinbach (wohlOttetibach OA. Göppingen), Udalricus de Wyler (? von Weiler in den Bergen,OA. Gmünd); andere gehören zu Familien, die nur in ältester Zeit, im 12. bis ins14. Jahrh. genannt werden: von Geislingen, von Gingen, von Heubach. So istdie Annahme nicht zu verwerfen, dass auch sie noch dem 12. Jahrh. angehörenkönnen. Im 13. wird Berthold von Mühlhausen öfters genannt (Wirt. ÜB. 7,Register; v. Alberti, Württ. Adels- und Wappenbuch 1, 522). Von den vierStiftsdekanen könnte noch Ulrich eine Person sein mit dem seit 1324 genanntenUlricus decanus (s. oben S. XXIX, Anm. 3).

') Vgl. Kolde in Herzogs Realenz. 3, 1S97, S. 434f.

') Auch dass die Pfarrkirche ehemals eine ecelesia collegiata war, istjener Zeit nur noch eine Sage; S. 136, 21.

3 ) Urkunde Nr. 75, S. 39.

') Der custos Michael Fischer verleiht das Gut als Zubehör seinerPfründe 1471 und 1474 (Urkunde 75" "■ >', S. 39); später erscheint es im Ver-zeichnis der zur Kustorei gehörigen Güter (S. 175,10ff.). — Dazu ist eine Be-merkung zu Bruder Augustins Text (S. 201, 32) zu vergleichen, die vielleichtvon Thomas Köllin herrührt: Credas firmiter plebanum et custodem in Lorchnihil debere fraternitati antiquo nisi forsan 2 florenos, ut in mementote primalolio verso. IJs steht davon nichts in den erhaltenen Statuten, der Hinweisgeht offenbar auf das alte Bruderbuch, dem Augustin nur einen Teil der Hin-träge unter Mementote entnommen hat. — Noch ein zweites Gut, ein Weinbergbei Esslingen, der nach dem Zeugnis des Bruders Augustin ursprünglich derBruderschaft gehörte, erscheint später unter den Zubchörden der Kustorci-pfrunde (S. 171,20 ff. und 201, 36ff.).