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Stift Lorch : Quellen zur Geschichte einer Pfarrkirche
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XXVII
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Lorchs tätig sein mussten, hatten naturgemäss auch bei diesen ihrenSitz. Dass die beiden Orte Alfdorf und Wäschenbeuren, die frühereigene Stiftspfründen gehabt haben, in späterer Zeit den beiden vomKloster verliehenen Pfarren in horch zugeteilt sind, 1 ) ist einjacheine Folge der Inkorporation, die das Kloster auf Verminderungder Pfarrgeistlichen bedacht sein Hess. Auch führte an beiden Ortenfrüh das Bedürfnis zur Errichtung einer Frühmesserei (in Alfdorf1350,*) in Wäschenbeuren 1347 3 )) und in der Folge war der primis-sarius der tatsächliche incuvatus als Stellvertreter und im Auftragdes betreffenden lorchischen Pfarrers.*)

Ein ganz eigenartiges Verhältnis bestand ferner in der Art,wie die Versehung besonders entlegener Kirchspielorte, unbeschadetihrer Zugehörigkeit zu Lorch und zu den einzelnen dortigen Pfarren,an Nachbarpfarrer gegen bestimmten Anteil an den Gefällen undZehnten oder gegen eine feste Summe vergeben war. Es ist schonfrüher,'') bei der Feststellung der Grenzen des Sprengeis daraufaufmerksam gemacht worden. Im 15. Jahrhundert werden dieseBeziehungen durch Verträge neu geregelt, sobald sich Uneinigkeit in-folge der Weigerung des Nachbarn ergab. Doch sind uns dieseVerträge nicht alle erhalten und wir kennen die Tatsachen vielfachnur aus den im 15. und 16. Jahrhundert aufgestellten Listen überdie einzelnen Pfründen.

Die Abmachungen sind nicht alle gleich, es besteht auf Seiteder Nachbarkirchen das Bestreben, die Filialien von der Mutter-kirche immer mehr los zu lösen. So ist im Vertrag mit KlosterAdelberg 1420 e ) bestimmt, dass der dortige Kustos oder sein Be-auftragter für die Versehung von Hundsholz, Ober- und üuterberkenvon seilen der beiden beteiligten Pfarrer von Lorch zwei Pfund

vom Dekan Ulrich verschen wird und dass Konrad Argenhass als Dekan zu-gleich Pfarrer von Alfdorf ist, das später ebenfalls Zubehör der zweiten klöster-lichen Pfarrei ist. Vgl. darüber noch unten S. XXIX, Anm. 3.

') Der Visitationsbericht vom S. Sept. 1539 sagt: under den zwayen[pfarrern] so vom clostor Lorch belehnet gewest, hat der aln alle sontag Alf-dorf und der ander Weschenheyren, welche flecken rechhergisch seyen. mitpredigen und meszhalten versehen muessen.

2 ) Urkunde Nr. 62, S. 28.

3 ) Urkunde Nr. 56, S. 22.

4 ) Urkunde Nr. 76, S. 40. Vgl. auch 8. 175,21 ff. Kalten a. a. 0.,S. 35 ff.

") S. Vff.

") Urkunde Nr. 77, S. 4L