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Stift Lorch : Quellen zur Geschichte einer Pfarrkirche
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sierung und Besitzwechsel zusammengewirkt um die alten Grenzenzu verschieben. Im Süden hat die Vereinigung der zusammen-stossenden Gebiete in einer Hand die alten Linien verwischt. Dasmeiste Interesse bietet die Ostgrenze. Auch sie ist ein Produktspäterer Entwicklung. Zum alten staufischen Forst hat nicht mü-der hier angrenzende limpurgische Wildbann, sondern auch dieGmünder Freipürsch gehört. Die kirchliche Grenze aber, die vondem einen Bachtal quer über die Höhe in das andere fahrt, erweistsich durch diese Eigentümlichkeit ebenfalls als jünger. Jeden-falls wird eine weitere Bearbeitung unseres Gebiets nicht daraufverzichten dürfen, hier die östlich angrenzenden Gebiete mitheran-zuziehen.

Vielleicht darf auch ein Satz von allgemeinerer Geltung ausden dargelegten Tatsachen abgeleitet werden. Die alte Lehre vonder Übereinstimmung weltlicher (Stammes-, Grafschafts-, Hundert-schafts-) mit den kirchlichen (Kapitels-, Bistums-)Grenzen hält hiernicht stand. Man wird sich damit zufrieden geben müssen, zu finden,dass die Gebiete im allgemeinen sich decken. Wenn einmal ein um-fassenderes Material genauer Vergleichungen und Einzeluntersuch-ungen vorliegt, wird sich wohl erkennen lassen, welcher Art die Ur-sachen ivaren, die immer wieder Abweichungen von den ursprünglich(/eilenden natürlichen Grenzen bewirkt haben. ')

Was die beigegebene Karte zeigen kann, ist nun kurz gesagt,nur das Seelsorgeverhältnis der einzelnen Wohnplätze zur Mutter-

') Aach Baumamis Ausführungen (Die Gaugrafschaften im Wirtemb.Schwaben, 1879) können nicht mehr als diesen Eindruck von allgemeiner Über-einstimmung der Gebiete hervorbringen. Was insbesondere den Drachgau, vondem unser Gebiet ein Teil war, betrifft, so stellen sich einige Punkte jetztanders dar, als bei B. (S. 98ff.). Gegen Norden ist, wie wir gezeigt haben, dieWasserscheide für die kirchliche Grenze nicht mehr massgebend. Der Unter-schied ist ganz offenbar: Altersberg, das zum Gericht in der Seelach einenBeisitzer stellt, gehört kirchlich zu Kirchenkirnberg, also zum fränkischenBistum Würzburg. Wenn B., um auch weiter nach Westen hin die Wasser-scheide als natürliche Grenze zwischen Frauken und Schwaben für die kircli-lichen Verhältnisse festzuhalten, Rudersberg als ursprüngliches Dilial vonSteinenberg (also in letzter Linie von Dorch) ansehen möchte, so ist demgegen-über zu betonen, dass keinerlei Besitz-, -Zehnt- und Seelsorgerechte der PfarreiDorch jenseits der Wieslauf nachweisbar sind. Die Grenze der Kapitel Dorchund Geislingen folgt keineswegs im allgemeinen der Wasserseheide zwischen Bernsund Fils; unsere Karte lässt erkennen, dass sie das überhaupt an keinemPunkte tut. Mit dem Kaiserweg (s. o. S. X V) fallt sie nirgends zusammen,sondern bleibt immer südlich von ihm.