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vom Pfarrer in Welzlieim zu versehen sind, aber rechtlich noch alsFilialien von horch gelten.
Ein Blick auf die Karte lässt erkennen, dass im Westen dieWieslauf eine natürliche Grenze bildete, die zugleich die Pfarreihorch und das Bistum Augsburg vom Bistum Konstanz schied. 1 )Ganz sicher gilt das von dem Stück zwischen der Berns und Ober-schlechtbach: ivas östlich davon liegt, hat in ältester Zeit zu Lorchgehört. Einzelne Teile dieses Gebiets sind aber sehr früh von derMutterkirche getrennt worden,
Bi P lüder hausen , Oberurbach und, Haube rsbronnbesass das Kloster Elchingen bis 1536 die pfarrlichen Rechte, undzwar seit 1142 durch Schenkung aus staufischem Besitz.*) Ober-urbach mit seiner alten Kirche zur hl. Afra war der kirchlicheMittelpunkt dieses Besitzes; doch wird 1470 auch ein plebanus inPlüderhausen genannt. ;i ) Die Schenkung von 1142 setzt offenbarschon eine gewisse Selbständigkeit der Kirche in Oberurbach voraus.Die iveltlichen Rechte kamen in andere Hand und wurden frühwürttembergisch. Als Herzog Ulrich 1530 den elchingischen Besitzerwarb, wurde er abgesehen vom Zehnten folg ender müssen angegeben:in Plüderhausen Pfarrei und zwei Kaplaneieu, ein Widdumgut, inOberurbach Pfarrei mit einer Kaplanei und einem Widdumgut, inHaubersbronn eine Kaplanei. Ein Teil von Haubersbronn bliebjedoch stets bei horch, wurde aber durch den Pfarrer von Ober-urbach versehen. 4 ) Dasselbe war der Fall bei Unterurbaeh, an demdrei lorchische Pfründen Anteil hatten; 5 ) über die kirchliche Ver-sorgung des Anteils der Kustorei durch den Pfarrer von Oberurbach
*) Sie ist auch die Grenze zwischen der Grafschaft Wirtemberg und demDrachgau, zwischen dem Schorndorf er und Reiehenberger Forst ('s. u. S. XIII)und ebenso für die Bezirke der Bettelklöster in Gmünd und Esslingen { Wirt.(IB. 10, 505).
2 ) Vgl. liaiser, Die vorige Benediktinerabtey Elchingen, Zeitschr. f. Baiernu. d. angrenz. Länder 2, 1817, S. 160 und 261: „Die Kirchen, der Zehnte unddie Widdumshöfe mit Zugehörde in JJrbach und Plüderhausen und predia inHubertsbron gehörten zum Stiftungsgui des Klosters"'. Der Besitz Elchingenswar nicht unbestritten; das zeigt die Urkunde über den Verzicht Heinrichsvon Waldhausen auf Ansprüche an die Kirche in Oberurbach (1234, Wirt.ÜB. 3, 356) und die Tatsache, dass das Kloster noch 1404 angebliche Hechteder Herren von Lichtenstein an die Kirche in Plüderhausen abkaufen musste.
s ) S. 64,27.
4 ) S. 161, 22 ff. Ein anderer Teil von IL, der rechts der Wieslauf liegt,gehörte zum Bistum Konstanz.
B ) S. 157,32. 159,3,11