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Einleitung.
des Dispensatorium erhalten wir in der Vorrede einige Auf-klärungen, woraus hervorgeht, daß so ziemlich jeder Apothekeran der Hand eines anderen Dispensierbuches arbeitete, einigeaber bereits den Valerius Cordus oder Leonhardus Fuchsius ver-wendeten.
Man kann sich wohl kaum eine größere Verwirrung denken,als wie sie in der mittelalterlichen Pharmazie herrschte. Schonzur Zeit der Abfassung des Riceptario waren viele von Mesueund Nicolaus Praepositus vorgeschriebene Drogen gar nicht mehrim Handel und mußten durch mehr minder gleichwertige Mittel(quid pro quo, succedanea, antiballomena) ersetzt werden. Eingroßer Teil der Simplicia war orientalischen oder italienischenUrsprunges und unseren Apothekern im frischen Zustande meistunbekannt. Eine Kontrolle gegenüber der Findigkeit der Händlererschien sehr schwierig und dürfte es sich nicht selten ereignethaben, daß anstatt der echten Pflanze eine minderwertige Varietät,anstatt der reinen Droge eine wertlose Fälschung auf denMarkt kam.
Ein Wandel zum Besseren erfolgte erst zu Beginn des16. Jahrhundertes, als man auch in deutschen Ländern mit denUrschriften des Dioskurides bekannt wurde und hervorragendeMänner wie Otto Brunfels 1488—1534, Hieronymus Bock 1498—1554, Leonhart Fuchs 1501—1566,Konrad Geßner 1516 —1565')u. a. sich dem Studium der Botanik widmeten und bei Durch-forschung der heimatlichen Flora eine Reihe von Pflanzen ent-deckten, deren Heilwirkung bereits Dioskurides beschriebenhatte. Damit war auch die heimatliche Pharmazie in vieler Be-ziehung von den italienischen Märkten unabhängig geworden.Noch mehr trat dies durch die Einführung amtlicher Dispen-satorien zutage, denn jetzt war der Apotheker imstande, alleComposita, von denen bisher eine Anzahl im fertigen Zustandeaus Italien bezogen wurde, im eigenen Laboratorium genau nachärztlicher Vorschrift herzustellen. Selbst der so berühmte vene-tianische Theriak verlor an Wert, da die Wiener Apothekerbereits am Ende des 16. Jahrhundertes sich emsig bemühtenein gleichwertiges, dabei viel billigeres Präparat zu erzeu e ,n
') Biographische Notizen vergl. bei E. Meyer a. a. O. IV, p. 295 ff.