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AASGRUBEN — ABDOMEN
die noch stattfindende, aber von ihrer gesetzmässigen Übereinstimmung ab-weichende Lebensthätigkeit Entmischungen vor, welche der thierischenSubstanz einen ganz andern Charakter geben, da hingegen die plötzlicheVernichtung des Lebens durch reinmechanische Einwirkung die chemischenEigenschaften der lebendigen Materie nicht merklich verändert. So ist dennalles Fleisch von gestorbenen Thieren keine Nahrung für Menschen. VieleRaubthiere selbst fressen kein Aas, und die, welche sich davon nähren,zeichnen sich theils durch eigenthümliche Stärke der Aneignungskraft (As-similation), theils durch widerlichen Geruch ihrer Ausdünstung und ihresFleisches aus. Überdies erfolgt das Sterben der Thiere oft durch Krank-heiten, die selbst auf Entmischung beruhen, welche zuweilen auf den mensch-lichen Körper übertragen wei den , und in diesem die gleiche Krankheit er-zeugen oder ansteckend wirken kann. (S. Burdach in Erich und Gruber'tAllgem. Encyklop. der Wissenschaften u. Künste. Bd. 1. S. 24.)
Betrachten wir das Aas in ni ed ici n i s ch - p o 1 izei 1 ich er Hinsicht,so sollten überall, wie dies auch schon in verschiedenen Ländern der Fallist, Aasgruben gesetzlich eingeführt werden, in welche das verreckteVieh vom Abdecker gehörig eingescharrt wird. Die Leichname der gefalle-nen kranken Thiere unbegiaben auf den sogenannten Schindangernoder Wasen der Fäulniss oder den Kaubthieren zu überlassen, ist durch-aus gesundheitspolizeiwidrig. Die dadurch entstehende Verpestung der Lufthat laut ältern und neuern Erfahrungen oft schon bösartige Fieber undSeuchen, namentlich im Jahre 1813 in Dresden, Torgau unter den Men-schen erzeugt, und der Genuss des Fleisches von dem eingescharrten Viehi»kann, wenn dasselbe von ansteckenden Seuchen fiel, Krankheiten unter denHunden erregen. Die Aasgruben müssen gehörig tief, für Pferde und Horn-vieh wenigstens 6 Fuss tief gemacht werden. Wo das Grundwasser einesolche Tiefe nicht zulässt, sind verhältnissmässige Erdhügel über den Gru-ben aufzuwerfen und diese mit Dornen zu bedecken, um das Aufscharrendurch Raubthiere zu verhindern. Übrigens müssen die Aasgruben wie dieAnger oder Wasen der Abdecker überhaupt nur an den entlegensten Örternund hauptsächlich in gehöriger Entfernung von menschlichen Wohnplätzen,Heerstrassen etc. angelegt werden. Für das an ansteckenden Seuchen, derRindviehpest, dem Milzbrande etc. gefallene Vieh müssen besondere entle-gene und mit Graben und Umzäunung zu umgebende Aasgruben angelegtwerden. (S. die Art. Milzbrand u. Rindviehpest.)
Aasgrulien, s. Aas.
Abdecker (in sanitätspolizeilicher Hinsicht). Da die Ge-richtsärzte und gerichtlichen Thierärzte sich des Abdeckers gewöhnlich be-dienen müssen, um bei herrschenden Viehseuchen oder in andern gerichtli-chen Veterinärfällen das Aufhauen und die Zergliederung der Thierleichenzu besorgen; so sollte billig von Seiten der Medicinalpolizei darauf gese-hen werden, dass der Abdecker vor seiner Anstellung in der Anatomie derHausthiere den nöthigen Unterricht erhielte. Auch ist derselbe über dieerforderliche Vorsicht beim Aufhauen der an ansteckenden Seuchen; Milz-brand, Hornviehseuche etc. gefallenen Thiere, beim Eingraben dersel-ben (s. Aas) gehörig zu unterrichten. (S. Henke in Ersch u. Gru-best Allgem. Encyklop. der Wissenschaften u. Künste. Th. I. S. 58.) DasAbledern soll in den ersten 24 Stunden nach Verreckung des Viehes ge-schehen, und dieses sodann 6 Fuss tief eingegraben und mit Erde bedecktwerden. Kann es binnen 24 Stunden nicht abgedeckt werden, so soll esnach der Mecklenburg-Schwerinschen Medicinalordnung (s. Dornbtiilh , i Dar-stellung der Mecklenb. - Schwerinschen Medicinalpolizeigesetzgebung. 1834.S. 569) mit Haut und Haaren eingegraben werden.
Abderiten, s. Delirium.
Abdomen seu Venler, xoi).ia yatJTqn (franz. bas venire, engl, belli/,ital. batio venire, addominc, dänisch bug, underliv, schwedisch buk),