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Kurzes Lehrbuch der Nahrungsmittel-Chemie : mit 21 Abb.
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Animalische Nahrungsmittel.

Bedeuten:W = Wasserzusatz,

Fj = Fettgehalt der Stallprobe (bezw. mittlerer Fettgehalt = 3.5 %),F 2 = Fettgehalt der beanstandeten Probe,

S] bezw. q t = Laktodensimetergrade der Stallprobe, bezw. mittleren Milch = 31.5,s 2 bezw. q 2 = Laktodensimetergrade der beanstandeten Milch,so berechnet sich die Menge des zugesetzten Wassers nach H.Vogel 1 aus:

nach G. Ambühl aus:

W

W

?^22-loo,

X 100.

Einfacher Wasserzusatz erniedrigt das spezifische Gewicht der Milch.

Den Grad einfacher Entrahmung findet man durch Subtraktion der Fett-menge der beanstandeten Milch von der Fettmenge der Stallproben- (oder Durch-schnitts-) Milch. Bei stattgefundener Entrahmung i-t das spezifische Gewicht derMilch wesentlich höher als bei normaler Milch.

Die Größe einer kombinierten Fälschung (Wasserzusatz und Fettentzug)erfährt man nach folgenden, von G. Recknagel 2 aufgestellten Formeln:

1. w = Wasserzusatz in 100 T. gefälschter Milch = 2.8 (q, - q,) + 3(Fj - F 2 ).

100 + w

, w

2. W = Wasserzusatz auf 100 Teile reiner Milch =100 (F, - F 2 ) - F, w

100

3. <f> (Fettentzug) =

100 - w - F 2

Andere Formeln siehe: Dil gor, Vereinbarungen S. 87; Herz 1. c;Günther, Molk.-Ztg. 1891, 29.

In Berücksichtigung der verschiedenen natürlichen Einflüsse, welcheauf die Zusammensetzung der Milch einwirken können, soll eine Milcherst dann als gewässert beanstandet werden, wenn der berechnete Wasser-zusatz mindestens 10°/ 0 betrügt; forner darf eine Milch erst dann alsabgerahmt bezeichnet werden, wenn der Fettgehalt der Trockensubstanzin der Marktprobe um wenigstens 5 °/ 0 geringer ist als in der Stallprobe.

Gefälschte (gewässerte, abgerahmte, aber als Vollmilch bezeich-nete, u. s. w.) Milch ist zu beanstanden.

Abnorm zusammengesetzte (nicht gefälschte) Milch ist alsminderwertig zu bezeichnen. (Stallprobe entscheidend).

Milch von anderen Säugetieren als von Kühen darf nicht ohneDeklaration und nicht mit Kuhmilch gemischt in den Handel gebrachtwerden.

Als frische Milch angebotene Handelsmilch darf noch nicht so sauersein, daß sie beim Aufkochen gerinnt.

Milch, welche fremdartige Bestandteile (Konservierungsmittel, Stärke,Dextrin u. s. w.) zugesetzt erhalten hat, ist als gefälscht zu beanstanden.

Unappetitlich aussehende, ekelerregende Milch (Kot; Sand;fehlerhafte, blaue, rote, fadenziehende etc. Milch); Milch mit abnormem

1 Hilger, Vereinbarungen, S. 88.

d. atigew. Cb. in München 1887, S. 86.

2 Her. üb. d. 6. Vers. bayr. Vertr.