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Nach dem Erkalten zerschlägt man den Tiegel, entschlackt denam Boden sitzenden Regulus durch Hämmern auf einem Amboß,knpelliert auf einer Kupelle, welche nur wenige Gramm mehr wiegtals der Regulus, und wägt das erhaltene Silberkorn. Das so ge-fundene Silber muß von dem inProbe gefundenen in Abzug gebracht werden
der eigentlichen
2. Natrinmbikarbonat (NaHC0 3 ).3. Entwässerter Borax (Na 2 B 4 0 7 ).
2 und 3 bedürfen keiner Prüfung.
4. Kohle (pulverisierte Holzkohle):Man bestimmt das Reduktionsvermögen derselben, indem man:Bleiglätte 60 y
Natriumbikarbonat 15 yKohle 1 g
wie oben angegeben, in einem Pariser Tiegel Nr. 9 unter einerKochsalzdecke schmelzt und nach dem Erkalten das Gewicht deserhaltenen Bleiregulus und somit das Reduktionsvermögcn der Kohle,ausgedrückt in Gramm Blei, bestimmt.1 g Kohle erzeugt ca. 30 y Blei.
5. Salpeter (KN0 8 )
dient als Oxydationsmittel. Man bestimmt sein Oxydationsvermögen,ausgedrückt in Blei, und mischt zu diesem Zwecke:
Salpeter 3 g
Bleiglätte 60 y
Kohle 1 <i
Natriumbikarbonat 15 yschmelzt unter einer Kochsalzdecke und bestimmt das Gewicht desBleiregulus. Waren nach 4 durch 1 g Kohle P y Blei reduziert■worden und wurden nach diesem Versuche p y Blei erhalten, so er-gibt die Differenz P—p die Menge Blei, die durch 3 ;/ Salpeter
oxydiert wurden, und
ist die Menge, die durch 1 y Salpeter
oxydiert wird, oder das Oxydationsvermögen des Salpeters.1 ;/ Salpeter oxydiert etwa 4 g Blei.
(>. Kochsalz.
Gewöhnliches Handelssalz erhitzt man zum Schmelzen in einemgroßen hessischen Tiegel und gießt den Inhalt des Tiegels auf einmit umgebogenen Rändern versehenes Eisenblech. Die erstarrtenKrusten werden grob pulverisiert und in einer verschlossenen Flascheaufbewahrt.