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1 (1854)
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380
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380 Pvxtractum Taraxaci liquidum. Extractum Valcrianae.

Notizen des Laboratoriums theile ich folgende Ergebnisse mit. 116 Pfundfrische Rad. Taraxaä gaben 15'/ 2 Pfund trockene, und diese 5 Pfund Extract.(1849.)

170 Pfund frische Rad. Taraxaci gaben 8% Pfund Extract (Mai 1850.)

Extractum Taraxaci liquidum.$lüfftgeS IHnKii^ilmcrttact, £ürocit$armmufi

Nimm: Lüwenzahncxtract drei Theile,

destillirtes Wasser einen Theil,misehe es.

Es sei klar, von rothbrauner Farbe, von der Dicke eines Syrups.

Auch diese Mellacjo wird, wie jene der Quecken, nur ex tempore durchLosen bereitet, und diese Lösung bei Mixturen zugleich mit den übrigen Lösun-gen zu einer Arbeit vereinigt. Man tarirt '/, weniger an Extract als Meilagoverschrieben ist, und ersetzt es durch Wasser.

Extractum Trifolii. £)rci6tattcrtract, SBibcrHcccrrrtur.

Ks soll aus den Blättern des Biberklees (Trifolium ßbri-

num Lirin.) wie das Extractum Absinthii bereitet werden.

Es sei von braunschwarzer Farbe, von brauner klarer Lösung in Wasser-

Zu dem Kamen des Extractes hätte wohl der Zusatz fibrini beigefügtwerden dürfen, weil es so auch Kloeextract bedeuten kann. Per Name jibrhmsStammt von Castor Fiber und nicht febris her, weshalb der deutsche Namenauch Biberklee und nicht Fieberklce heisst, wie irrthümlich von Geiger undmir in der Pharm universalis geschrieben ist.

Das Biberkleekraut ist ein sehr lockeres Kraut, welches viel Wasser auf-saugt Zum blossen Einteilen muss man die zehn- bis elffache Menge Wasservon dem Gewichte des trockenen Krautes nehmen. Hier ist das Tressen rochtan seinem Platze. Man presst mehr aus, als freiwillig abläuft. Tm Uebrigenvergleiche Extractum Absinthii.

Extractum Valerianae. öalbriaiicrtvact.

Es soll aus der Wurzel des Baldrians (Valeriana minor)wie Extractum Chinae frigide paratom bereitet werden.

Es sei von dunkelbrauner Farbe, in Wasser klar löslich.

Anmerkung. Alle Extracte sollen an einem trockenen Orte aufbewahrtwerden. Sie sollen den Geruch der Pflanzen, aus denen sie bereitet sind, be-sitzen. Von den mit Weingeist zu bereitenden Extraeten ist es nicht erlaubtden Weingeist durch Destillation abzuscheiden, sondern er muss, wie es vor-geschrieben ist, durch Verdunstung weggetrieben werden.