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Die Kaiserliche Verordnung betreffend den Verkehr mit Arzneimitteln vom 27. Januar 1890 : für den praktischen Gebrauch der Drogisten unter Benutzung ergangener Gerichtsentscheidungen
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Gerade in solchen Fällen ist es angebracht, dass der Begriffdes Wortes Heilmittel nicht beliebig ausgedehnt, sondern mög-lichst beschränkt wird. Ein Heilmittel soll nur ein Mittel sein,welches wirkliche Krankheiten beseitigen soll; dazu gehören nichtohne Weiteres alle diejenigen Präparate, welche zur Ernährung,zur Kräftigung, zur Erfrischung, zur Förderung und Befestigungdes Wohlbefindens der Menschen dienen.

Ein Jurist schreibt: „Heilmittel scheint uns alles das, waseiner spezifischen, krankhaften Störung des Organismus entgegen zuwirken bestimmt ist; auf die Hebung gegenwärtiger Leiden möchtenwir es nicht beschränkt wissen, auch das, was prophylaktisch ange-wendet wird, kann Heilmittel genannt werden; nur muss das be-fürchtete Uebel ein bestimmt gekennzeichnetes sein; deshalb haben wirunserer obigen Erklärung das Merkmal des „Spezifischen" beigefügt.Aus der Zahl der Heilmittel sind deshalb vor allem alle die-jenigen Erzeugnisse auszuschliessen, welche lediglich der Pflege desmenschlichen Körpers oder seiner Theile dienen: sei es der Schön-heits- oder auch der Gesundheitspflege.

Denn alle diese Mittel, afso Zahnpulver, Mundwässer, Mittelzur Verfeinerung des Teints, zur Beförderung des Haarwuchses u. s. w.wollen nicht einer Störung des Organismus entgegenarbeiten, son-dern höchstens die Funktionen desselben beschleunigen helfen. Siewerden schliesslich der Gesundheit zu Gute kommen, indem sie viel-leicht Krankheiten verhüten. Trotzdem ist ihr nächster Zweck mei-stens nur die Befriedigung eines feineren Kulturbedürfnisses, und siehaben insoweit mit dem Heilmittel nichts gemeinsam.

Ebenso müssen wir diejenigen Mittel hier ausschliessen, welche,ohne gerade direkte Heilmittel zu sein und ohne auch nur der blossenPflege des menschlichen Körpers zu dienen, allgemeine diätetischeZwecke verfolgen, z. B. das Blut und die Säfte in gesundem Zu-stande und den Stoffwechsel in regelmässiger Thätigkeit erhalten,oder auch der blossen Erfrischung und Belebung des Körpers dienensollen. Derartige Mittel, z. B. Thee, Liköre u. s. w., sollen meistprophylaktisch (vorbeugend) angewendet werden; die Anpreisungenderselben zählen in der Rrgel eine grössere Anzahl Leiden auf, wel-chen sie vorbeugen sollen; aber eben wegen der Vielseitigkeit undVerschiedenaitigkeit derselben, und weil hieraus gefolgert werdenkann, dass ihnen eine allgemeine wohlthuende Wirkung auf den Or-ganismus innewohne, ist das „Spezifische" zu vermissen, welches dascharakteristische Kennzeichen . des Heilmittels bildet. Derartige Er-zeugnisse, ihrer eigensten Natur nach Nahrangs- und Genussmittel,wie tausend andere, üben, wie ein kräftiges Nahrungsmittel über-haupt, auch eine heilkräftige Wirkung auf den Organismus aus;aber sie können deshalb allein noch nicht als Zubereitung zu Heil-zwecken im Sinne der Verordnung betrachtet werden, ebensowenigwie warme Bäder, Wein, Bier u. s. w."