4*2 ^ Das achtzehnte Capitel
Religionselfer oder einen Eifer für die Ehre VOt-te6- Ein Liebhaber IEfu, welchen es gleich vielist, ob die Wahrheit feiner Religion ausgebreitetoder gelästert werde; welcher wenig gerühret wird,wenn er höret, daß fein Name gelobet oder ge-schmähet wird, kan ohnmöglich dem Erlöfer gefal-len. Ein solcher ist weder kalt noch warm, son-dern lau, und den wird der HErr ausfpeyen ausseinem Munde. Es ist also ein GOtt gefälligerDienst, wenn einer mit heiligem Eifer sich bemühet,Wahrheit und Gottseligkeit, als die beyden Grund-fäulen der Christlichen Religion, vor den Anfällenihrer Feinde zu beschützen. Es ist auch eine Pflichteines rechtschafnen Airbeters IEfu, daß er nachseinem Vermögen diejenigen widerlege, und zurückhalte, welche diese Pfeiler umreisten wollen. Alleindieser Eifer, wenn er dem HErrn gefallen fol, mußsolche Eigenschaften an sich haben, welche den gött-lichen Vollkommenheiten gemäß, und den Grund-gesetzen der wahren Religion nicht zuwider seyn.Ein rechtschafner Eifer muß aus einem richtigenund erleuchteten Erkenntlich fliesten. Er muß auseiner dringenden Liebe GOttes entstehen, undnichts unternehmen, wodurch die Liebe ge-gen den Nächsten verletzet wird. Er mußvon einer Christlichen Klugheit, die sich in Zeitund Umstände schicket, die die Thaten mit ihre»Folgen überleget, weislich regieret werden.
§' 2 .
Wo diese Eigenschaften fehlen, da ist der Reli-gionseiftr eine ungestüme Naturhitze, und ein
frem-