Von unheiligen Gelübden. Z4s
GOtt, wozu sich einer aufs heiligste verbindlichmachet, in der Absicht, daß es GOtt angenehmfcyn, und seine Gnade ihm destomehr sol ange-deyen lassen. Einen andern Begrif kan man sichnicht machen, wenn man die Gelübde nach ihrenHaupteigenschaften in Erwegung ziehet. Dennes hat GOtt keinen verbindlich gemacht, ihm sol-ches nothwendig zu leisten, wozu einer sich durchdiese theure Zusage verpflichtet. Es ist daher einfreywilliges Versprechen. Man gelobet GOttdieses oder jenes in der Meynung, ihm dadurch ei-nen Dienst zu erzeigen. Es sind auch dabey ge-meiniglich solche Bedingungen verbunden, die aufeine göttliche besondre Gnade abzielen. Wir wol-len uns hie nicht bekümmern, woher solche Gelo-bungen Herkommen: Ob sie aus dem Heidenthumihren Ursprung zuerst herleiten, und hernach aufdie Juden kommen s) oder nicht. Sol ein Ge-lübde dem HErrn nicht misfallig seyn, so muß eineretwas geloben, dadurch seine Ehre kan befördertwerden. Es kommt hiebey so wol an auf die Per-sohn, die ein Gelübde thun wil; als auch auf dieSache die gelobet wird. Die Persohn die einGelübde thun wil, muß eine Freyheit des Verstan-des und des Willens haben. Wo man aus Un-verstand, Uebereilung oder Zank etwas gelobet, dakan man nicht hoffen, daß es angenehm seyn werde,weil GOtt einen freywilligen Dienst verlanget.Die Sache, die man gelobet, muß erlaubt, möglich,__Azund
») Es ist dieses in einer Disputation untersuchet »vor-den, welche unter dem Vorsitz des Herrn D. Hcrr-en.ins zu Göttinnen -/e gehalten worden.