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4. Der ungarische Winter-Feldzug und octroyirte Verfassung, December 1848 bis März 1849 Th. 1 (1876) Der ungarische Winter-Feldzug und octroyirte Verfassung, December 1848 bis März 1849
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der Formen, die mein annchmen will, miißen entschieden ausgesprochen und mit Ener-gie durchgcführt werden.

Will der Kaiser noch eine Nationalgardc zugestchcn, so müßen mindestens allejene Beschränkungen sestgchalteu werden, die ich wiederholt angcdcntct habe. DiesesInstitut ist sedenfalls ein pcrnianentcs Element für die Revolution. Am besten wärecs, dasselbe ganz zn beseitigen.

Die Entwaffnung des Landvolkes muß in allen Provinzen dnrchgcfnhrt wer-den. Je später diese für die öffentliche Sicherheit und gesetzliche Ordnung uuumgänq-lich nothwendige Maßregel angewendet wird, desto schwieriger wird sie werden. Hierin Nicder-Oestcrrcich, wo bekanntlich das Landvolk am meisten unter der Action derrcvolntionairen Emissairc stand, findet die Entwaffnung durchaus keinen Widerstand, un-geachtet die politischen Beamten sich von vorn herein dagegen ausgesprochen und ihrmöglichstes gcthan haben, die Maßregel zu verhindern und zu erschweren.

Für die Presse muß so gesorgt werden, daß ihr verderblicher Einfluß mit Er-folg beseitigt werden kann. Maucranschlägc dürfen gar nicht gestattet werden.

Das Associationsrecht sollte ebenfalls untersagt bleiben.

lieber das Conscriptions-Gesetz habe ich bereits meine Ansicht mitgcthcilt und ichfinde, daß man ^selbst jetzt schon nicht vermeiden soll, sich über die Vorrechte der Me-diatisirtcn auszusprechcn. Es ist bei einer Monarchie wie die unsrigc gewiß als eingünstiger Umstand zn betrachten, daß einige Rechte eines Theils des höheren Adelsdurch die Verträge vertreten werden können. Auch muß ich hier beifügen, daß inanjedenfalls die Fideicommisse aufrecht erhalten soll, lieber diesen Punkt ist sich überdiesin keiner der Concessiouen ausgesprochen worden.

Das Pctitionsrecht muß ebenfalls beschränkt und in gewisse Formen gebracht

werden.

Ich lege hier die Abschrift einer Eingabe bei, die aus äVsicltiokvii !i. 6. I>>. andas Armee-Commando gerichtet worden ist. Sie ist die 3. der Art, die ich schon er-halten habe und stellt neuerlich den Beweis her, wie der Zustand der Dinge durch die

Schwäche der Behörden sich immer mehr und mehr verderblich gestaltet. Ich habe esschon mehrmals gesagt und ich wiederhole es, daß ungeachtet alles dessen, was in de»letzten Monaten über die Monarchie gekommen ist, doch glücklicherweise hier zn Landeselbst unter den Schlechten noch eine gewisse Scheu besteht, die legale Autorität da wosic sich geltend zu machen weiß, zu verletzen. Daher bleibe ich auch bei meiner lleber-zcngung, daß alles, was mit Energie und Konsequenz ausgesprochen werden wird, auchmit gutem Erfolge dnrchzusührcn ist.

llcberhaupt, wollen wir eine dauernde Bürgschaft für die Zukunft, so muß imWesen und in der Form so vorgegaugcn werden, daß man bei allen Gutgesinnten imInnern und bei allen klarsehendcn ordentlichen Leuten im Auslande Vertrauen er-wecke. Vor allem muß sich die Regierung auf eine Basis stellen, die vollkommen

den Beweis liefert, daß sie nicht mehr unter dem Einflüße der llmsturzparthci steht.

Der Schlüssel zu dem Chiffre, welcher für die geheimen telegraphischen und son-stigen Mittheilnngen zwischen uns bestimmt ist, wurde mir vorgestern vom Ministeriumdes Aenßern zugestcllt.

Ich setze mich heute in Bewegung. Ich bitte mich stets von allein in Kcnntnißzu erhalten und kann nicht genug ersuchen, jedes Wort bei Tertirnng wichtiger Acte