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4. Der ungarische Winter-Feldzug und octroyirte Verfassung, December 1848 bis März 1849 Th. 1 (1876) Der ungarische Winter-Feldzug und octroyirte Verfassung, December 1848 bis März 1849
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liche» Commnuicationen von Cabinet zu Cabinet werden zn diesem Behnfeverlassen werden, nnd von Fall zn Fall, nnd von Ort zn Ort wird dieBehandlnngswcise des Geschäftes eine verschiedene sein müssen.

Vor allem wird darnach zu streben sein, Bayern, welches seinen Wunschnach Verständigung bereits zn erkennen gegeben hat, ans das Feld des Ein-verständnisses zwischen Oesterreich und Preußen zn ziehen.

Ist dieses gelungen, so wird inan darauf hinarbciten müssen, in Han-nover, Dresden, Stuttgart, Cassel re., durch den Zutritt dieser Höfe zn un-serem Plane, den Kreis eines gemeinsamen Wirkens zn vergrößern.

An anderen Orten, z. B. in Darmstadt, Karlsruhe ,c. ist es zweifelhafter,ob nnd wie auch dort für den in Rede stehenden Plan ohne Gefahr derComprommittirnng würde gewirkt werden können.

Am besten würden die betreffenden Insinuationen durch abznsendende ver-traute Personen und zur Vereinfachung nnd Verminderung der Chancenzn nnzcitigcn Verlautbarungen, nach einer zweckmäßigen Vertheilung derRollen unter den beiden Höfen dergestalt zn machen sein, daß der jewei-lige Abgesandte des einen Hofes anch zur BcthLtignng des vollkom-menen Einverständnisses zwischen beiden im Namen beider zn sprechenbeauftragt nnd bevollmächtigt würde.

8. Sobald als die beiden Höfe über die Grundlagen der Deutschland zn geben-den Verfassung mit einander einig wären, wäre ein Zusammentritt sachver-ständiger Männer gewählt aus vertranenswerthen Notabilitäten aus demstaatsrechtlichen nnd parlamentarischen Fache zu veranstalten, welche inaller Stille auf jenen Grundlagen die näheren Bestimmungen der in Antragzn bringenden, und zuerst den Regierungen, nnd sodann den Volksvertreternvorznlegenden Verfassung gemeinsam zu entwerfen hätten.

9. Es bliebe schließlich noch ein Fall zu erörtern übrig, nnd es wäre jener,daß in der Zwischenzeit, welche bis zur Krisis in der Verfassnngsfragc nochverlaufen wird, in dem hiezu vorzüglich vorbereiteten Theile Deutschlands,nämlich in den südwestlichen Gegenden, der offene Anfstand ansbräche unddie Centralgewalt ihn zn bewältigen außer Stand gesetzt würde. Zn diesemFalle würde unseres Erachtens nach den Grundgesetzen des in legaler Weisenoch nicht aufgelösten und bis zur Errichtung eines neuen daher noch fort-bestehenden Bundes von 181 s vorgegangen nnd die innere SicherheitDeutschlands durch das Zusammenwirken der von Bnndeswegcn hiezu anf-znbietenden Kräfte gewahrt werden müssen, an welchem Werke sich anchOesterreich nach Maßgabe der ihm im Augenblicke der Gefahr zn Ge-bote stehenden Kräfte nnd jedenfalls durch irgend eine Abthcilung der-selben symbolisch bctheiligcn würde.

Bei der verhältnißmäßigen Kürze der uns znm Handeln übrig bleibendenZeit, ist die größte Beschleunigung der zwischen Wien nnd Berlin zn verab-redenden Beschlüsse dringendes Bedürfniß, nnd würde zn dessen Befriedigungdie Besprechung zwischen mit möglichst ausgedehnten Vollmachten verse-henen Vertraueuspersonen am sichersten gereichen.

Olmüz, den 13. December 1848.