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4. Der ungarische Winter-Feldzug und octroyirte Verfassung, December 1848 bis März 1849 Th. 1 (1876) Der ungarische Winter-Feldzug und octroyirte Verfassung, December 1848 bis März 1849
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2). Memorandum über die Behandlung der deutschen Angelegen-heiten (dem Grafen Brühl mitgethcilt).

Das innigste Einverständnis; zwischen Oesterreich »nd Prcnstcn in Bezug auf diedeutschen Angelegenheiten ist die einzig mögliche Grundlage eines gedeihlichen Standesdieser letzteren, »nd die unumgänglich nothwcndige Vorbedingung der Erreichung dessenwas nnläugbar der Nationalwnnsch und das Nationalbedürsniss der Deutschen ist, näm-lich der Gründung eines großen einigen mächtigen Deutschlands.

Seit den Märztagcn fehlte es an diesem Einverständnisse, nnd die traurige»Früchte dieses Thatbcstandes reifen dermalen in Frankfurt.

Heute wird eine bessere Richtung der Dinge von Berlin ans angebahnt. Wirfreuen uns dessen, nnd geben uns der Hoffnung hin, daß es auch heute noch nicht znspät, nnd es vielmehr noch an der Zeit ist, durch einträchtiges Wirken den Wieder-aufbau des gemeinsamen Vaterlandes nach einem praktischen nnd den Bedürfnissendesselben wahrhaft entsprechenden Plane zn bewirken.

Daß Oesterreich an diesem Wiederaufbau und den Ergebnissen desselben sich beihei-ligcn zn können den ernsten Wunsch hegt, dieses zn bezweifeln ist kein Grund gegebenworden. Andererseits liegen die Schwierigkeiten, welche für diese unscrc Betheilignng ansder seit dem März d. I. wesentlich veränderten Lage unseres Reiches sich ergeben, znsehr am Tage »m hier besonderer Bevorwortnug zn bedürfen. So wie in Deutschlanddie allgemeine Stimme so strebt auch, wie cs scheint, in dem österreichische» Kaiser-staatc die große Mehrzahl der Bewohner desselben nach Constitnirung eines einigennnd durch seine Einheit ge kr ästeten Staates. Dieser öffentlichen Stimmungmuß ihrerseits die Regierung um so entschiedener Rechnung tragen, als auch sic dasBedürfnis; fühlt, bei Erweiterung nnd Gleichstellung der Rechte der Nationalitäten,das knüpfende Band derselben in den obersten Regionen durch einheitliche Verfassung,Vertretung nnd Verwaltung zn verstärken. Eine Betheilignng an den deutschen Ange-legenheiten sonach, welche das unr durch die Natur der Dinge gebotene neue Regie-rnngsshstcm verrücken nnd stören, welche dahin führen würde die dermalen zn demdeutschen Bunde gehörenden Thcile unseres Reiches in neue unklare Doppclstcllung znversetzen oder sic virtuell in ihrer Gesetzgebung nnd Verwaltung von der hinfnrounzertrennlichen Gemeinschaft mit ihren anßerdeutschcn Staatsgenossen losznlösen, einesolche Betheilignng würde bei uns die öffentliche Meinung unbedingt verwerfen nnd dieRegierung würde sich weder den Berns noch die Macht zntraucn hierin dem so lautausgesprochenen Nationalwnnsch cntgegenzntrcten.

Jedenfalls würde aber Deutschland mag die Betheilignng Oesterreichs an demneuen deutschen Vcrfaffnngswerk eine engere oder eine weitere sein an dem neuge-borenen Kaiserreich für ewige Zeiten den natürlichsten wie den treuesten Bundesgenossenbesitze»; vielmehr an den durch inneren Zusammenhang gestärkten ungcthciltcn Kräftendesselben einen mächtigeren Rückhalt haben, als ihm einzelne zerklüftete und ans ihremnatürlichen Zusammenhänge gerissene Thcile des Reiches jemals würden gewährenkönnen.

Unbedingtes wechselseitiges Vertrauen ist die erste Bedingung des gedeihlichen Fort-ganges der eben begonnenen Berathnng. Von selben geleitet, geben wir die folgendenPunkte nach Berlin zur Erwägung :

1. Die Verfassung für Deuschland, wie selbe ans den bereits vorliegenden Vor-arbeiten der Frankfurter Versammlung hcrvorgehcn wird, ist eine von keinem