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III. 26 . Windischgrätz in der Königslmrg von Ofen.
urtheilt, wurde vom Marschall zu achtjähriger Schanzarbcit iu leichtenEisen verurtheilt. Auch Graf Läzär und Baron Wiedersperg wurden vomKriegsgerichte zum Verlust der Officiers-Charge, zur Ehrloserklärung undzum Tode durch den Strang verurtheilt, das Urtheil jedoch von Win-dischgrätz, mit Rücksicht darauf daß sich beide freiwillig gestellt hatten,auf zehnjährige Fcstungsstrafe gemildert. Den Bcucdictiner Czuczor trafsechsjähriger Festungs-Arrest iu Eisen rc. ^).
Jin allgemeinen waren das Zustände wie sie unter ähnlichen Ver-hältnissen, in dem Brennpunkt eines durch Waffengewalt bezwungeneninsnrgirten Landes, stets wiederzukehren Pflegen, Zustände die darumweder etwas außerordentliches noch besonders besorgniserregendes hatten,die sich vielmehr in demselben Grade bessern mußten in welchem dieRückkehr von Gesetzlichkeit und Ordnung im ganzen Lande ihren Fortgangnahm. Dazu war aber, wie im Januar 1849 die Dinge in Ungarnstanden oder mindestens zu stehen schienen, alle Aussicht vorhanden.