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II. 14. Die kais. Ariiikc vor dem Allsmarsch nach Ungarn.
2 fl. betrug kaum den vierten Thcil des vom Palatin bewilligten Betrages,etwas über 30000«>0 fl.; war das für einen weiter blickenden Fimniz-inann der Rede Werth? Aber Kraus durfte man mit etwas dergleichennicht kommen; was er an Banknoten hatte brauchte er selbst aa allenEcken und Enden. Im Gegenthcil, er war froh in Ungarn Geldzeichenzu haben für die er keine Verantwortung trug und die ihm für eine Zeitdie gleichen Dienste leisteten wie seine eigenen. Als Windischgrätz zu Amfang Dcccmber eine Million für den Beginn des Feldzugs verlangte,stellte ihm KrauS nur 778000 fl. zur Berfügnng, mit dem Beifügendass damit „unter allen Ilmständen bis zur nächsten monatlichen Dota-tion" das „Auslangen" gefunden werden müße; die Kossnth-Noten seieneinstweilen zur Verpflegung der Truppen zu verwenden. In gleichem Sinneund am selben Tage, 10. Dcccmber, schrieb der Kriegs-Minister, beiwelchem man seitens des Haupt-Onartiers ungefragt hatte was mit den11483 fl. ungarischer Noten zu geschehen habe die sich in der Opcra-tions-Cassc fänden: „der Feldmarschatt wolle darauf halten daß sowohldiese als die bei dem Vorrückeu der Armee in Ungarn sonst in die Ope-rations-Cassen einflicßendcn derlei Banknoten vorzugsweise auf Truppen-Vcrpflegung verwendet und dadurch die Ausgabe der k. k. österreichischenBanknoten vermieden werden". Windischgrütz that entschiedene Einsprachegegen eine solche Znmuthung; cs widerstrebte ihm und war all seinenAnschauungen und Grundsätzen zuwider, offenbar ungesetzliche Wcrthzcichender Insurgenten von seiner eigenen Kriegs-Cassc für kaiserliche Zweckeannehmen und ansgcben zu lassen, 13. December. Allein der Augenblick wargekommen wo die Armee ins Feld rücken mußte, und es blieb nichtsübrig als sich in das unvermeidliche zu fügen.
Mit 1. December traten die Truppen in volle Kriegsgebühr: dieMannschaft erhielt überdies täglich ein halb Pfund Fleisch und eineWein-Zulage von 4 kr.; der Officicr vom Hauptmann abwärts 60 fl.zur Anschaffung eines Handpferdes. Sobald die Truppen in's Land cin-gcrückt wären, sollte alles was von den Gemeinden für Heercsbcdürfnissegeliefert würde „nach den bestehenden Vorschriften" berechnet und vergü-tet werden; so hatte es das kaiserliche Manifest vom 6. November derBevölkerung der ungarischen Länder feierlich verheißen, so hatte cs auchder Feldmarschall verstanden als er den Bewohnern Ungarns und Sie-benbürgens Sicherheit und Schonung ihres EigcnthnmS, strenge Manns-zncht seiner Truppen ankündigtc. Allein auch in diesem Punkte spielte