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4. Der ungarische Winter-Feldzug und octroyirte Verfassung, December 1848 bis März 1849 Th. 1 (1876) Der ungarische Winter-Feldzug und octroyirte Verfassung, December 1848 bis März 1849
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II. 13 . Fürst Windischgrätz und scinc Mission.

April 1848 im Auge, dort war die ungarische Verfassung sammt undsonders dem Tode geweiht. Gegen was sich Windischgrätz von allemAnfang am entschiedensten und hartnäckigsten erklärte, war die Abgrän-znng der ungarischen Militär-Districte nach Nationalitäten. Einmal schonwegen der Unausführbarkeit.Die Nationalitäten", sagte er,sind imLande so gemischt daß eine scharfe Scheidung wesentliche Bedenken erre-gen und auf große Schwierigkeiten stoßen muß. Besonders hätte dabeidas deutsche Element zu leiden, das sich am öftesten in vereinzelten grö-ßeren Abtheilungcn mitten unter slavischer oder magharischer Bevölkerungvorfindet". Allein er mäße überdies dringend mahnen,daß man inUngarn bei der leidenschaftlichen Erregung welche die revolntionaire Parteigewandt auszubeuten sticht, zur Vermeidung der Gefahr sich noch größereSchwierigkeiten zu bereiten, sich enthalten müsse jetzt schon die Separi-rung aller auch in kleiner Zahl sich befindenden Nationalitäten auszu-sprcchen". Das Programm des Ministeriums: Gleichberechtigung aller"Nationalitäten, habe Hoffnungen und Befürchtungen erregt;in Ungarnhat die Furcht vor Zerstückelung, vor Unterdrückung des Stammes undder Sprache, selbst die ergebensten Männer erschreckt". Allerdings mäßeman jedem Volksstammc gerecht werden, wenn man gleich in der Aus-führung nicht werde umhin können ans Zwcckmäßigkcitsgründen eineroder der andern Sprache ein mchrcrcs einznränmen.Die Gleichberech-tigung der Nationalitäten", schrieb der Feldmarschall in diesem Sinnean Stadion,bedingt jene Sprache in Amt und Schule die von derMajorität gesprochen wird. Eine Gemeindeordnnng auf dieser Basis istdie beste Garantie der Erhaltung der Nationalität. Eine deutsche unterwelch' immer Stämmen lebende Gemeinde z. B. würde ihre innmiAngelegenheiten in deutscher Sprache verhandeln. Die ans mehreren Comi-tatcn wo möglich ethnographisch zu bildenden Districtc folgen denselbenGrundsätzen. Als die Dienstsprache der Districtc mit der ungarischenCivil-Vcrwaltnng dürfte sich die deutsche eignen. Allein wenn man be-denkt daß diese Verfügung bei fünf Millionen Ungarn fortwährendeGährung erzeugen würde, daß ein ähnliches Bestreben Kaiser Joseph'sbei günstigeren Verhältnissen scheiterte, daß die Suprematie des Magha-rcn-Stammes durch das Erwachen der andern verloren und das ge-träumte Magyaren-Reich vernichtet ist, möge man die Folgen genau er-wägen bevor man die gesetzliche ungarische Sprache zu Gunsten der deut-schen oder lateinischen die kaum jemand mehr spricht verbannt. Die Ge-