190 II. 13. Fürst Windischgrätz und seine Mission.
dem gewesenen Gouverneur Grafen Joseph Teleki und dem Stände-Prä-sidentcn Baron Franz Kemcny ihre Dicnstes-Enthebung anzuküudigen,die oberste Leitung der Landcsverwaltung in seine Hand zu nehmen, ruck-sichtlich des königl. Guberniums in Klauscnburg sein „Amt zn handelnund unverzüglich dessen Auslösung anzuordnen", das „Thesauriat" wiederden dienstlichen Verband mit dem k. k. Finanz-Ministerium anknüpfen zulassen rc. Alle diese Gewährungen und Einleitungen sollten keineswegsauf die Sachsen beschränkt bleiben. Die dem Hof-Commissar gegebeneWeisung bezog sich ans alle Schritte, um die „nothwendig gewordeneneue Gestaltung der Landes-Verfassung und Verwaltung" auf die Grund-lage der „freien nationalen Entwicklung und Gleichberechtigung jedes ein-zelnen Volksstammes" znrückzuführen und den „organischen Anschluß dereinzelnen sieüeubürgischen Nationen an die Gesammt-Monarchie" anzu-bahnen. Die den Sachsen gewährte Begünstigung „nationaler Selbstän-digkeit und Gleichberechtigung", schrieb Stadion indem er dabei dem„Vergnügen" Ausdruck gab „den längst gewünschten unmittelbaren Ge-schäftsverkehr" mit Pnchner anknüpfen zn können, werde sich auch denandern siebenbürgischen Nationen, namentlich den Walachen, sobald die-selben ihre diesfälligen Bedürfnisse und Wünsche formulirt haben würden,gewähren lassen; „das Beispiel der Sachsen soll sic lehren daß diesesZiel, ans welches auch die Regierungs-Grundsätze Seiner Majestät desKaisers gerichtet sind, am schnellsten und sichersten im Wege des orga-nischen Anschlusses an die Gesammt-Monarchie erreicht werden kann".Eben so wurde Pnchner aufgefordcrt die durch FML. Gedeon mit denSzeklcrn angekuüpften Verhandlungen fortzusctzen, das irregeleitete Volkzur Ordnung und zum Gehorsam znrückzuführen, vertrauenswürdigeOber und ttuter-Bcamte zu bestellen, und überhaupt alles einzuleitcnwodurch „das Vertrauen der Szckler zur Negierung wieder geweckt undeine geregelte Verwaltung auf Grundlage ihrer Municipnl-Freihcitcn vor-bereitet werde".
Um endlich die Ausdehnung dieser Grundsätze auf ganz Ungarn vor-zubereitcn, wurde in Olmüz unter dem Vorsitz des ehemaligen Hofkam-mer-Prüsidcntcn Baron Kubeck eine eigene Commission zusammengesetztdie sich mit dieser Frage beschäftigen und ihre Vorschläge dem Mi-nisterium vorlegcu sollte. Die Berufenen nahmen ihren Ausgangspunktvon dem was in Kroatien, in der Woiwodschaft und bei den siebenbürgerSachsen vollzogene Thatsache war, womit der Grundsatz der „Trennung