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Geschichte des ersten Kreuzzuges
Entstehung
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und Ritter zu entscheiden hatte, wurde von ihm selbst geleitet, Bei-sitzer und Richter waren die durch Lehnseid ihm verpflichteten Va-sallen und Ritter. Dem zweiten stand ein von ihm eingesetzter Viscontevor, der gleichfalls königlicher Vasall und Ritter sein mußte; dasUrtheil aber sprachen die weisesten Männer der Stadt, welche vor-her den Eid ablegten, den die Zuraten des Bürgerhofes noch jetztzu schwören Pflegen. Und weil die Barone und Ritter, und anderer-seits die Bürger als Leute von niederer Herkunft nicht nach gleichemRechte gerichtet werden konnten, so beschloß Gottfried, zweierleiAssisen zu machen, die eine für den Lehn-, die andere für den Bürger-hof. Auch setzte er fest, daß in allen Städten und Orten des Reiches,wo es Gericht gebe, auch Bürgerhöfe und Zuraten sein sollten. Nochhat man die Nachricht, die Surianen hätten eigene Gerichtsbarkeiterhalten- auf Gottfried bezogen, doch ohne daß der Text der Assisenhierzu den mindesten Grund gebe. Es heißt dort^): Herzog Gott-fried und seine Nachfolger verwahrten die Assisen in der Kiste amheiligen Grabe. Dann kam das Volk der Surianen zu dem Königedes besagten Reiches, und bat, es möge ihm gefallen, daß sie nachdem Brauche der Surianen regiert würden. Hier ist nur von einemspäteren Ereigniß die Rede, wie der Ausdruck der König, der in denAssisen nie von Gottfried gebraucht wird, deutlich beweist. Die Nach-richt hält sich in derselben Unbestimmtheit über Person und Zeit,wie wir sie vorher von der ganzen Gesetzgebung behaupteten.

Wichtiger ist aber die Gründung einer Commune, wie sie inder angeführten Stelle Gottfried beigelegt wird, wenigstens nachjedermanns Annahme beigelegt werden soll. Auch ist sicher, daß inden Assisen selbst der Ausdruck mehrmals vorkommt, daß sie einmalihre Communen mit Venedig, Genua und Pisa in eine Linie stellen.In diesem Sinne aber muß man Schlosser vollkommen beistimmen,wenn er Dasein der Commune in Palästina für alle Zeiten in Ab-rede stellt: nicht einmal von Selbständigkeit der inneren Verwaltung,geschweige von weiteren Autonomierechten war hier irgendwann dieRede. So bestimmt sich dies erweisen läßt, so wenig kann manaber das Dasein städtischer Einrichtungen überhaupt leugnen, städtischer

1) I,. e. o. 4. Was den Hof der Surianen betrifft, so geben erst dieAssisen dcS Bürgcrhofs vollkommncn Aufschluß darüber.