Der Erste Tractat.
Von eigenschafft der Versen oder Nehmen,so zum Meistergesang gehören.
ERstlich mus man wissen, wie viel vnd mancher-lei) Rehmen oder Verß die Meisterthön, nach jrer artvnd eigenschafft Inhalten vnd vermögen.
Deren sind Sechßerley.
I. Stumpffe Rehmen.
II- Klingende Reimen.
III. Waisen oder blose Reimen.
IIII. Körner.
V. Pausen.
VI. Schlagreymen.
Dieser Rehmen art vnd eigenschafft sind alsozuuerstehen.
I. Die stumpffe Rehmen, müssen an der zal geradeSillaben haben, wo nicht ein Pauß oder klingender SchlagRehmen vorher gehet.
II. Klingende Rehmen müssen haben vngerade Syllaben,wofern nicht ein Pauß vorher gehet. M. B1°s
III. Waisen oder blose Reimen müssen im gantzen Liedgar bloß vnd vngebunden stehen, sie sind Stumpfs oderKlingend.
IIII. Ein Korn mus durchaus in einem Lied sich in allenGesetzen binden: Mögen auch Stumpfs oder Klingend sein.
V. Pausen sind Rehmen oder Verß, haben nur 1. Shl-laba, werden allweg forne an einem Rehmen, oder hindennach einem Rehmen gesetzt, Ein solche Paus nimpt odergibt dem nechsten Rehmen der nachfolget 1. Syllaba, siesein klingend oder Stumpfs.
Ein klingender Reim, der der Pausen folget, musgerade Syllaben haben, Ein Stumpfs Rehmen aber der jrfolget, mus ungerade haben, Am Geband aber nimpt siekeinem Rehmen nichts.
Ein Dichter der ein Thon msloäirt oder Dichtet, mageine Pauß binden, zu welchem Rehmen er wil, Auch mögenzwo Pausen auffeinander gehen vnd gesungen werden,müssen sich aber zwo Pausen bald auffeinander binden.