Krlatiiuriingcti.
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Historie LV.
Dor Scherz in dieser Erzählung beruht besonders wohl darin, dasseben Kürschner, welche nur das Keil betrachten, mit der verkleide-ten Katze angeführt werden. Dass das Geschäft der Kürschner inLeipzig lebhafter gewesen sei, als an anderen Orten von demselbenUmfange, ist nicht bekannt.
Historie 1VI.
Die Ueberschrift giebl die Wohnung des Braunschweiger Gerbersauf dem Damme an. Es darf nicht auflallen, dass der Gerber balderralhen kann, dass es Ulenspiegel war, welcher ihm den bösen Streichgespielt bal, da er ihm aus den mit dem Bäcker und mit dem Stiefel—mâcher Ghrisloflel auf dem Kohlmarkte verübten Possen bekannt war.s. oben Hist. XIX. und XLV. Der Gerber will den Ulenspiegel nichtzurückholcn, zunächst wohl, weil der Vagabund ihm keinen Ersatzfür die verbrannten und verdorbenen Gegenstände verschallen kann.Aber wenn gleich in der Gesetzgebung ein stärkerer Rachedurst herrschtund dieser sich vielfältig in den Chroniken jener Zeit ausspricht, in derschonungslosen Hinrichtung wegen vieler Vergeben, welche keine Theorie,geschweige die Praxis mit Todesstrafen belegen konnte, so war es dochsehr schwer, hei dem schwerfälligen Proeessverfahren gegen geringeFrevel Recht zu finden. Prellereien, wie die des Ulenspiegel musstender Selbslrache überlassen bleiben. Dass alle diese Erzählungen vonseinen Bübereien immer ohne Andeutung einer Bestrafung oder auchnur Rechlsverfolgung schliessen, deutet darauf, dass die Zeit ihrerEntstehung an die Bestrafung solcher kleiner Vergehen noch nichtdachte und wohl gar ihre heimliche Freude an denselben halle.Denn dass er vom Herzoge von Braunschweig aus dem Lande ver-wiesen war (Hist. XX.), können wir hier nicht berücksichtigen, dawir nicht wissen, um welches Verbrechens willen diese Strafe ver-hängt sein mag , und die gleich folgende Posse zu Lübeck setzteinen Betrug gegen die Stadt voraus und hat keinen anderen Zweck,als die Behörde dem Spotte preiszugeben.
Historie Mil mul M UI.
Der Inhalt der ersten dieser beiden Erzählungen findet sich schonin den Repeues franches P. I, 4. Doch spielt dort die Scene ineinem gewöhnlichen Wirthshause und der Betrüger entkommt unbe-straft. Es fehlen also alle ferneren Züge, durch welche Murners Er-zählung ein erhöhtes Interesse gewinnt.
Das Recht der freien Städte im Mittelalter musste ein strenges
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