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fufsenden Jahresabschlüssen 11 ) u. s. w., sie erreicht aber aucheine durchaus klare, wohlgeordnete Finanzwirthschaft.
IV. Neben den beiden Hauptaufgaben, der social-politischen und der finanziellen, sucht unser Capitularenoch zahlreiche andere Ziele zu erreichen, denn auch dasMilitärwesen, 12 ) die kirchlichen Organisationen, 13 ) die Haus-industrie, 14 ) der Handel, 15 ) das Arzneiwesen 10 ) und zahlreicheandere Hinge, die für die Staats- und Volks Wohlfahrt vonWichtigkeit sind, werden, wie die Betrachtung der einzel-nen capitula (s. u. nebst den Anmerkungen zu diesen) er-geben wird, in verständiger Weise berührt.
V. Was die Zeit der Entstehung des Capitulare devillis anlangt, so sind zwar die Meinungen hierüber getheilt,aber die genaue Betrachtung des Inhalts der einzelnen Vor-schriften ergiebt in Verbindung mit der Erwägung der all-gemeine]! Zeitverhältnisse, dafs Karl der Grofse seine Laud-güterordnung im Jahre 812 erlassen hat. 17 ) Voran gingunserm Capitulare das jedenfalls vor die Synode vonRheims (813) und frühestens in das Spätjahr 811 zu setzen-den, in Boulogne erlassene Capitulare de justitiis faciendis, 18 )während das von Pertz I, p. 187 10 ) und Boretiusp. 170 20 )
n) S. z. B. c. 15, 20, 28, 55.
12 ) S. z. B. c. 04, 08.
13 ) S. o. 0, vergl. auch das Zaubereiverhot in c. 51.
u ) S. z. B. c. 31, 43, 34, 06, 41, 48, 45, 61, 62.
15 ) S. z. B. c. 9, 54, 02, auch 33, 39, 44, 65.
16 ) S. c. 70.
17 ) Die Untersuchung über die Zeit der Entstehung des Capitularede villis, namentlich die Zurückweisung der Meinung Vieler, dafs unserCapitulare schon im Jahre 800 oder noch früher entstanden sei, bildet denHauptinhalt meiner „Bemerkungen zu Kaiser Karl’s des Grofsen Capitularede villis“ in den „Germanistischen Abhandlungen zum LXX. GeburtstagKonrad von Maurer’s“. Göttingen 1893, insbesondere S. 311 ff., 323, 332.
18 ) Pertz, Monumenta Germaniae historica LL, I 174. Boretiusa. a. O. S. 176, 177, Gareis a. a. O. S. 215 ff., 232.
19 ) Pertz, Mon. Germ. hist. LL. I, p. 187, cf. ibid. S.S. I p. 310.Baluze I, 505.
20 ) Capitularia regum francormn a. a. 0. Boretius datiert diesesCapitulare zw. 801—813.