„Aber wie ungerecht gegen Sie!" bemerkteblarencc.
„Nickt so sehr als es scheint," entgegnetc Mor-daunt begütigend; „denn ich war damals ein kränk-licher Knabe und nach der Ansicht der Aerztc, sowie, meiner aufrichtigen Ueberzengung zufolge, nachdem Glauben meines armen Vaters selbst, einem früh-zeitigen Tod fast unrettbar vorausbestimmt. In solchemFall würde Vavasonr der nächste Erbe gewesen sein;diese Aussicht, in Verbindung mit den ans dem Gutruhenden Schulden, hatte, beiläufig gesagt, die Folge,daß die entrichtete Summe in einem fast lächerlichenMißverhältnis- zu dem wahren Werth der Ländereienstand. Ich muß gestehen, daß mich die Nachrichtwie ein Donnerscblag traf. Unverweilt würd' ichjedoch ans dem Besitz gewichen sein, hätten meineSachwalter mich nicht belehrt, daß mein Vater zurVeräußerung des Guts gesetzlich nicht befugt gewesen.Die Erörterung dieser Befngniß bildet das Funda-ment des gegenwärtigen Prozesses. Ich habe nur ge-ringe Hoffnung für mich, und selbstwenn ich gewinnensollte, würden mich die Gerichtskosten, wie den Pyrr-hus, durch meinen eigenen Sieg stürzen. „Nein,"fuhr er stolz aber trüb fort, „ich bin aufs Schlimmstegefaßt, und, dem Himmel sei Dank, selbst in demSchlimmsten gibt es einen Punkt, aus den nur derKummer des Herzens seinen Mehlthan ansgießcn,äußeres Schicksal aber nicht entkräftend, geschweigezerstörend einwirken kann."