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1 (1889)
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8 1. Auf der Goldküste.

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carary noch von den Holländern besetzt war. Ein Krieg, der im Jannar1685 zwischen den Stämmen von Adom und Anta ausbrach, veranlaßtcdie bisherigen Beschützer, das zu Anta gehörige Taccararh zu räumen.Die Einwohner sahen sich darauf in Groß-Friedrichsburg nach Schutzum, und nnerachtet der weiten Entfernung hielten die Mitglieder desdortigen Raths in der Erwägung, daß siekeiner andern Ursache hier-in dieses Land geschickt seind, als Sr. Chf. Dl. und der Chf. brand.afr. Compagnie Nutzen und Bestes nach allem Vermögen zu suchen,welches auf keinerlei Weise anders geschehen kann, als daß man sorget,daß gute XeZotio möge getrieben und viel Gold empfangen werden," esfür angezeigt, auch in diesem Orte die kurfürstliche Flagge zu hissen.Noch im Februar wurde der Fähnrich du Mont sammt einem Gefreiten,sechs Gemeinen und drei dreipfündigen eisernen Stücken, sowie der nöthigenMunition hingesandt mit dem Befehle, daselbst eine kleine Redonte anf-znsühren. Ein feierlicher Vertrag, nach welchem die HäuptlingeSr.Chf. Dl. und Deroselben afr. brand. Compagnie das Land und alle Juris-diction übergeben," besiegelte den neuen Bund?'

Schon das Jahr zuvor hatten die sämmtlichen unter branden-bnrgischen Schutz getretenen Häuptlingeeinen aus ihrem Mittel,"Namens Jancke, nach Berlin geschickt,der alle dieselben Contracten, dievon ihnen vorhergehends unterzeichnet, nochmalen consirmiren und be-kräftigen sollte, mit völliger Übergebung ihrer Jurisdiction." Der schwarzeGesandte erhielt vom Großen Kurfürsten einenoffenen Brief," inwelchem dieserihre unterthänigste freiwillige Offerte in Gnaden accep-tierte und sic in seinen besonderen Schutz, Protection und Vertretungauf- und annahm." ^ Auf der Goldküste war ein Neu-Brandenburgentstanden!

Die afrikanische Kompagnie erfreute sich nur wenige Jahre des un-geschmälerten Bestandes dieser drei Kolonien. Am 7. Oktober 1687 22 hatte

S. Urk. Th. II, Nr. 89, 99 und 100-

^ S. 4lrk. Th-II, Nr. 89 und 94. Graf Hertzberg, S. 33 in der GrafBorcke'schen Übersetzung, schreibt, daß Jancke,nachdem ihm die ganze Pracht des Hofesgezeigt morden war, mit Geschenken reich versehen, wieder der Heimat znsegelte." Inden Akten des Kgl. Geh. Staatsarchivs zu Berlin findet sich nur eine einzige aufden Aufenthalt Jancke's bezügliche Urkunde, nämlich eine Order, <!. <1. Cöln, den9. Oktober 1684, U. 65. 10, durch welche dem Lieutenant Nostitz, sowie dem Laxneierans Afrika nebst Diener 235 Thaler für Zehrungskosten und Fuhrlohn angewiesenwerden. In der Brouw'schen Instruktion, cl. <l. Emden, den 9. Dezember 1684,R. 65. 10, wird blos erwähnt, daß Jancke mit dem Admiralitätsrath Bronw zurück-kehren soll.

^ So nach der bereits mehrfach citierten Druckschrift:Hotnlen sn üinZtalsn,"

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