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3. Kapitel. Die brandenbnrgisch-afrikanische Kompagnie.
daher Groß-Friedrichsburg im Januar 1720 den Negern noch nicht ent-rissen und nach der neuesten Nachricht, welche im Juli eintraf, bei Leb-zeiten Jan Connys auf eine Eroberung nicht zu rechnen war,so erklärtedie westindische Kompagnie sich dennoch zur Zahlung der rückständigen4000 Dukaten bereit; sie leistete dieselbe im September gegen Aus-händigung der oben erwähnten Abtretungsurkunde." Das Kaufgeschäftwar hiernach, da die versprochenen zwölf Neger bereits im Jahre 1710vertragsmäßig geliefert worden, beiderseits völlig erfüllt. Gleichwohlsuchte der König nochmals davon losznkommen, als er später durch seinenLondoner Gesandten Grasen von Degenfeld erfuhr," daß die englisch-afrikanische Kompagnie 100000 Thlr. zu zahlen bereit wäre. Er glaubte,die von ihr zur Bedingung gestellte vorherige Aushebung des Vertragesmit den Holländern-'" durch Berufung auf eine bei dessen Abschluß verübte„laemo snorinis'' leicht herbeiführen zu können." Als indeß die Kauf-lustigen von der bereits stattgehabten Erfüllung desselben erfuhren, zogensie ihr Anerbieten wieder zurück und offerierten dem König zur Bczeigungihrer Erkenntlichkeit zwölf junge Mohren." Auf das Geschäft mit derwestindischen Kompagnie hatte die englische Offerte insofern einen Einflußgeäußert, als sie die erstere zu einer Zulage zu dem bereits gezahltenKaufpreise veranlaßte. Meinertzhagen stellte ihr nämlich das Mißvergnügenseines königlichen Herrn darüber vor, daß ihre Gegenleistung so sehr hinterdem Anerbieten der Engländer zurückbliebe, und daß von ihr nachträg-lich eine Erhöhung des Kaufpreises erwartet werde." Obschon sie sich
"" Schreiben des holländischen Generaldirektors Butiler an die Bewindhaber derwestindischen Kompagnie vom 23. Jannar 1720. — Dasselbe war Meinertzhagen zu-gestellt und von ihm mittels Berichts, 4. ,1. Haag, den 23. Januar 1720, an den Königgesandt worden. H. 65. 38.
"" Meinertzhagen hatte, 4. 4. Amsterdam, den 28. September, berichtet, daß ihmSeitens der westindischen Kompagnie 4000 neugeprägte diesjährige Dukaten etngehändigtworden seien. Ilgen fragte demzufolge unterm 10. Oktober den König an, ob dieselbenin natura, oder ob Wechsel dafür übersandt werden sollten, worauf dieser am 12. mittelsMarginalverfügung befahl: „er soll sie senden an mir. F-r. W." — R. 65. 38
Bericht, 4. 4. Epsom, den 12. August 1720. H. 65. 38.
^ Graf von Degenfeld an den König, 4. 4. London, den 11. November 1720 st. v.(prass, den 5. Dez. 1720). L. 65. 38. Die Engländer boten unter der im Texte an-gegebenen Bedingung nach Wahl des Königs entweder 50000 Thlr. sofort und ebensovielnach Besitzergreifung der Plätze oder 70000 Thlr. und 12 junge Neger mit 12 goldenenHalsbändern ein- für allemal sofort ohne Rücksicht auf die Besitzergreifung.
König an Meinertzhagen, 4. 4. Berlin, den 22. Oktober 1720. R. 65. 38.
Graf von Degenfeld an den König, 4. 4. London, den 27. Januar 1721L. 65. 38.
Meinertzhagen an von Ilgen, 4. 4. Haag, den 26. November 1720. L. 65. 38.