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1 (1889)
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307
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3. Unter Friedrich Wilhelm I.

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übrigens auf eigene Kosten zu setzen, dann sollte wegen der ersten2000 Dukaten eine gütliche Auseinandersetzung stattsinden. Die west-indische Kompagnie versprach überdiestot oon rooonnoissanos" mitdem ersten, aus Guinea zurückkehrenden Schiffe6 wohlgemachte jungeNeger mit goldenen Halsbändern" und eben so viele ohne solche zuliefern. In der erwähnten Abtretungsurkunde, deren Wortlaut sogleichin den Vertrag mit ausgenommen war, verpflichtete sich der König aus-drücklich für sich und seine Nachkommen, nie wieder auf der Küste vonAfrika Kolonien anzulegen, noch direkt oder indirekt dahin irgendwelche!:Handel zu treiben.

Im Dezember 1718 verlautete aus Argnin,^ daß das Kastell kaumlänger zu halten sein würde. An Booths Stelle kommandierte dort seitdem Dezember 1716 Jan Wynen, und dieser hatte berichtet, daß seinVorgänger sich in französische Dienste begeben und nunmehr den FranzosenArguin in die Hände zu spielen suche. Um im Falle des Verlustes nichtweiteren Ansprüchen von Seiten der westindischen Kompagnie ausgesetztzu sein, wurde derselben hiervon Nachricht gegeben mit der Aufforderung,das Fort eilends zu übernehmen, bevor es in fremde Hände gerathe.Letztere erwiderte aber, daß sie dieserhalb niemals Schwierigkeiten machenwolle und eine Garantie Seitens des Königs nicht verlange? ° Sie hattegenug zu thun, um in den Besitz von Groß-Friedrichsburg zu kommen.Jan Conny weigerte sich nämlich, den Holländern trotz der ihm vor-gezeigten königlichen Order das Fort zu übergeben; einen gewaltsamenAngriff schlug er glücklich zurück?^ Bevor aber die Holländer Groß-Friedrichsburg in Händen hatten, mochten sie den Kaufgelderrest nicht ent-richten. Nach Eintritt des Fälligkeitstermins ließ Friedrich Wilhelm ihnendrohen, daß er sich in: Falle weiterer Sänmniß an den Kaufvertrag nichtmehr gebunden halten und entweder mit den Franzosen oder der englisch-afrikanischen Kompagnie, die sich hierzu erboten, einen neuen Vertragschließen würve?^ Die letztere hatte in der That Miene gemacht, diepreußischen Besitzungen in Afrika anzukaufen und zwar zu weit besserenBedingungen, als solche von holländischer Seite gewährt waren. Obschon

2b lau VVz-nvn Lavtiasns an den König, ü. il. Auf dem SchiffeKönig vonPreußen" auf der Rhede von korto ci'^roo, den 10. April 1717. Dieser Brief, denIVz-nen dem auf den Schiffen der Rotterdamer Kaufleute angestellten Buchhalter zurWeiterbeförderung mitgegeben hatte, war erst im Dezember 1718 in MeinertzhagensHände gelangt. Meinertzhagen an den König, ci. ci. Haag, den 13. Dezember 1718.L. 65. 38.

bo Meinertzhagen an den König, Haag, den 11. August 1719.ilrk. Th. II, Nr. 190.

22 König an Meinertzhagen, ci. ci. Berlin, den 6. Februar 1720. R. 65. 38.

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