H 2. Unter Friedrich III.
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Insel Tertholcn in Amerika entschlossen, dieser die Aufnahme von100000 Thlr. Leibrenten auf seinen Namen unter der Bedingung zugestatten, daß sie jährlich 10000 Thlr. aus dem kurfürstlichen Adjutovon 12000 Thlr. abzahle. Sodann heißt es wörtlich:
„Art. 5. Weilen es an dem, daß die bisherige, holländische, ein-seitige Direction verschiedene Streitigkeiten und langweilige, weitläufigeOorrssponclonoos, sowohl in dem Handel, als sonsten viele Hinderungund Schaden nach sich gezogen und oo ipso das zur Direktion der Kom-pagniesachen bestalltes oräliiairos OolleAluiu der Bewindhabcre, gleichsaminkruotnonx gemachct worden, so ist dannenhero höchst dienlich und noth-wendig, daß hinkünftig die Direktion der Kompagnie bei Präsident undBewindhabern unverändert alleine verbleibe und allerseits sowohl hol-ländische, als andere Interessenten sich damit Vergnügen, daß bei deralljährigcn im Monat Llajo vel llnnio zu haltenden Generalversammlungihnen die jährigen Rechnungen, und ob Präsident und Bewindhabercihrer Instruktion gemäß, auch Uaison und Llona^s gemäß die Direktiondas Jahr über geführet haben oder nicht, zu examiniren frei und un-benommen bleibet.
Art. 0. Zu dem Ende dann Wir geschehen lassen können, daßnicht allein bei jetziger, bevorstehender, sondern auch bei alljährigen,künftigen Versammlungen eine Gcneraliustruction von dem OollsAio, in-wieweit et guibus ineäiis mail den Handel angreifen solle, formiretwerden möge. Jedoch daß rationo inoäi dem OoUsgio in der Directionund prompter Execution der benöthigten Veranstaltungen durch svthaneInstruetiones kein Eingriff geschehe, maßen mehrgedachtes Oolle^iumschon von selbst sich bescheiden und wissen wird, mit wem außer derGeneralversammlung sie die Sachen von Importaim (dabei in moia keinporiouluru) überzulegen habeil.
Art. 7. Nächstdem wird auch nöthig sein, daß alle Nebeneinnahmenund Ausgaben abgeschaffct und die von Uns der Compagnie zum Schukoversprochenen, als auch die aus denen Ustouron und sonst einkommendcGelder, imgleichen die Eiiikaufungen der OarAaisouon absolute derDirection von Präsident und Bewindhabern anheimgestellet werden.
Art. 8. Sonderlich aber habet Ihr darauf zu sehen und sxprsssszu bedingen, daß die Retourschiffe nicht in Holland außer notariellNoth cinlaufcn, viel weniger deren Ladung alldort clebitiren und en-oassiren mögen, als wodurch die holländischen Interessenten, wenn sieihrer Meinung nach etwa äis^ustiret sein möchten, sich selbst bezahlenuild Ulis, auch den übrigen Interessenten das leere Nachsehen lassenkönnten. Sondern Wir wollen vielmehr, daß von nun an roAulariter
Brandenburg-Preußens Kolonialpolitik. I. 16