230 3. Kapitel. Die brandenburgisch-afrikanische Kompagnie.
Fuchs" in See geschickt werden, und als Genosse gesellte sich ihm eineRaule gehörige Schnaue „Der Rnmmelpot" zu. Diese beiden kapertennunmehr auf gemeinschaftliche Rechnung, und es gelang ihnen ver-schiedentlich Schiffe aufzubringen. Da sich unter denselben aber auchhamburgische, mit dänischen Seepässen versehene Fahrzeuge befanden,so gerieth man mit Dänemark in Verwickelungen, die dadurch noch ge-steigert wurden, daß letzteres an Emdener Schiffen Repressalien ausübte.
Der Vorschlag Raule's, auch gegen Dänemark durch seeländischeKaper kreuzen zu lassen, war nicht ausführbar, weil die dazu für erforder-lich erachtete Mitwirkung der Generalstaaten und Englands nicht erzieltwerden konnte; im Interesse des guten Einvernehmens verstand sich daherFriedrich III. zu einem Austausche der beiderseits genommenen Schiffe."Der gegen Frankreich geführte Krieg gab übrigens noch zu zwei anderenKapereiprojekten Veranlassung. So hatte im Sommer 1690 ein nicht näherbekannter Marquis Fleury gegen Franzosen und Türken im Mittelmeerkreuzen wollen und den Kurfürsten hierzu um zwei Schiffe und 100 Marine-soldaten unter Zusicherung eines Antheils am Prisengewinn gebeten.Letzterer ging aber darauf nicht ein, einmal weil der Marine keine sogroßen Schiffe zur Verfügung standen, und sodann weil die vorgeschritteneJahreszeit — es war bereits Oktober geworden — einer Equipierunghinderlich war?" Im Juni 1692 beabsichtigten einige „Liebhaber""unter kurfürstlicher Kommission Schiffe in See zu schicken, „um auf die-jenigen, so wider die kaiserlichen ^.voeatoria, und Ldiota handelten, zupassen und sie zu Rotterdam oder Amsterdam aufzubringen." Dieselbenwurden ihnen aber, wahrscheinlich um neue Differenzen zu vermeiden,nicht ertheilt."
" R. 65. 15 u. 16. Daselbst u. a. auch: Kreditiv für Raule beim Könige vonDänemark, ä. ck. Potsdam, den 20. Juni 1690. Eine Deduktion vom 8./18. Oktober1691 zur Darlegung des Rechtes des Kurfürsten die See zu befahren, Schiffe auf-zubringen u. s. m. gegenüber dem Könige von Dänemark; sie läuft wesentlich daraufhinaus, daß der Kurfürst als souveräner Herr an sich, außerdem zweifelsohne alsNachfolger der Herzoge von Pommern und der deutschen Hochmeister in Preußen dazubefugt ist. Die Deduktion wurde an den Wiener Hof und nach dem Haag gesandt.
°° Kurfürst an die Admiralität zu Emden, ck. ck. Antwerpen, den 12./22. Oktober1690. ü,. 65. 15. Der Marquis Fleury hatte das Projekt dem Kurfürsten durch denSchiffskapilän Louis de Asseburg unterbreiten lassen, und hierauf war es von demGeheimen Rath, der Emdener Admiralität, Raule und Knyphausen geprüft worden.Es beziehen sich auf dasselbe mehrere Aktenstücke vom Juli bis Oktober 1690.
^ Bericht von Knyphausens an den Kurfürsten, ck. ä. Emden, den 27. Juni1692. L. 65. 17.
Erwähnen will ich hierbei, daß die Stadt Bremen im März 1690 um Konvoigebeten und solchen zugesagt erhalten hat. (Kurfürst au die Admiralität zu Emden,