214 3. Kapitel. Die brandenburgisch-afrikanische Kompagnie.
und wie es jetzt ans Handclseifersncht die brandenbnrgischen Unterneh-mungen befehde. Sodann setzt er auseinander, daß es in Anbetrachtder zwingenden Ursachen für den Kurfürsten, mit den Niederlanden ingutem Einvernehmen zu bleiben, hinsichtlich der afrikanischen Kompagnienur zwei Wege gebe: entweder sie fallen zu lassen — dann sei einmöglichst vortheilhaftcr Verkauf zu erstreben — oder sie mit Gloire weiter-zuführcn. Für den letzteren Fall sollte die Kompagnie mit Nachdruckgegen die Verfolgungen der Holländer geschlitzt, die Entschädigung für den„Wasserhund" beigetrieben und die Errichtung eines Reglements herbei-geführt, auch er, Raule, gegen die Verdächtigungeil seiner Feinde sicher-gestellt werden. Außerdem möchte der Kurfürst die zum Sklavenhandelerforderlichen Subsidien zahlen und erwägen, ob cs nicht empsehlens-werth wäre, den Vertrag wegen St. Thomas fahren zu lassen, weil manleicht in eine Verwickelung mit Dänemark gerathen könnte, und dafür diebei Portorico gelegene Ärabbcninsel zu okkupieren.^
Friedrich Wilhelm erschien diese Denkschrift wichtig genug, umüber sie das Gutachteil der geheimen Räthe einznfordern. Sie erstattetenes nach wenigen Tagen, ^ nicht ohne zu bekennen, daß cs ihnen vielSchwierigkeiten bereitet, einmal wegen der Wichtigkeit des Werkes, sodannweil sie der Marine- und Kommerzicnsachc nicht eben ans dem Grundekundig und davon keine Prosession gemacht. Auch sie erörtern die Vor-theile der Schiffahrt, die vom Kurfürsten darauf verwandte» Kosten, diegünstige Lage seiner Häsen, seinen Kredit in Ostfriesland, sein Renommeein der ganzen Welt, seine gerechten Anspüche auf die Seefahrt und diebisherigen Erfolge der afrikanischen Kompagnie. Sie ziehen aber zugleichdie Verluste, welche dieselbe betroffen, in Erwägung und stellen in denVordergrund ihrer Betrachtung die Eifersucht der Niederlande: „Es istweltkundig," so lassen sie sich vernehmen, „daß dieser Staat einzig undallein auf die Schiffahrt und die Commercien fuudiret ist und dadurchzu einer so großen Macht und fleurissantcm Zustande gelanget, ja daßdie ganze Wohlfahrt und gleichsam die Seele dieses Staats darin fastallein bestehet, und es dannenhero bei demselben eine feste, unbewegliche
Als besondere Vortheilc, die aus der Erwerbung der Krabbeninsel erwachsenwürden, rühmt Ranke: a) eine jährliche Ersparnis; von 10—18 000 Thlr. an Zöllenfür den Sklavenhandel auf St. Thomas, b) Gewinnung eines vortheilhaften Schild-kröten- und Holzhandels; von dem letzteren allein könnte die Garnison unterhaltenwerden, a) Die Möglichkeit, von dort aus mit den übrigen karibischen Inseln Handelzu treiben, <i) Die Aussicht, die Spanier dadurch, das; man sich in der Nähe vonPortorico festgesetzt, zur Zahlung der rückständigen Subsidiengelder zu zwingen.
25° ck. ä. den 13./23. Dezember 1687. H. 65. 13. Dasselbe ist nur von Mein-ders gezeichnet.