Die Marine.
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die Grobheit und Ritterlichkeit seines fürstlichen Schutzherrn triumphierte,"von ihm nehmen. Hat nicht der Große Kurfürst, als ihm die Lauterkeitder Gerichtspflege beim Kammergericht bedenklich wurde, in dessen Spruch-zimmer ein eigens dafür bestelltes Gemälde anbringen lassen, welchesdarstellte, wie König Kambyses einem ungerechten Richter die Haut ab-ziehen ließ?^ Und derselbe Fürst sollte in seiner unmittelbaren Um-gebung einen Mann von so niedrigen Eigenschaften nicht allein geduldet,sondern bis an sein Lebensende fortdauernd mit Beweisen seiner Gnadeund Huld ausgezeichnet haben? Schon dieser Umstand hatte vor einemvoreiligen Urtheilc warnen sollen. Benjamin Raule war im Februardes Jahres 1634 zu Vlissingen in Seeland von reformierten Eltern ge-boren. Bon Kind auf hatte er eine vorzügliche kaufmännische Erziehunggenossen ^ am Strande des Meeres ausgewachsen, war er mit ihm aufdas innigste vertraut, ° und in der Schule des Kommunallebens hatte ereine praktische Staatsbildung erlangt, welche ihm zugleich den weitenGesichtskreis der Weltpolitik erschloß. Nachdem er 1659 eine Frau auseiner der angesehensten Familien der Provinz Seeland heimgeführt ^ und
° So: Jordan, Geschichte der brandenburgisch-preußischeu Kriegsmarine, Berlin1856, z. B- S. 13, 18, 26, 53, 74, 75, 103, 113, obschon er anerkennen muß, daßRaule Unglaubliches geleistet (S. 35), und bedauert, daß Friedrich der Große nichteinen Mann wie Raule gehabt hat (S. 113). Das Urtheil Jordans ist das Härtestevon allen; seine Hauptguelle Stuhr, a. a. O., S. 4 u. 25, drückt sich viel maßvolleraus. Graf Hertzberg's Urtheil s. bei Graf Borcke, S. 7, 36, 51, 52. Keiner vonihnen und ihren Nachfolgern hat die Prozeßakten gegen Raule studiert; diese hätten siein vielen Punkten eines Besseren belehrt.
S. Stölzel, Brandenburg-Preußens Rechtsverwaltung, Vd. 1, S. 350.
° Raule war des Französischen vollkommen mächtig, hingegen beherrschte er nichtdie deutsche Sprache. Seine Briefe und Berichte sind daher zumeist holländisch oderfranzösisch abgefaßt. Soweit sie deutsch geschrieben sind, zeigen sie die Hand seinesPrivatsekretärs und tragen nur seine Unterschrift. Die kurfürstlichen Kommissare (Nen-haus, 1676 und Gavron, 1678) waren deßhalb angewiesen, „ihm Unsere an ihn haltendeOrckrss fleißig und deutlich auszulegen, damit deßfalls kein Verstoß vorgehe, auch wennetwas zu berichten fället, solches zu thun." L. 65. 2° u. 4».
Raule bedient sich auch, wie damals üblich, vielfach lateinischer Worte.
° S. Urk. Th. II, Nr. 5S.
' Dies wird ausdrücklich in einem Schriftstücke bezeugt, welches im Juli 1702bei Gelegenheit eines vom Fiskus wider sie angestrengten Prozesses von ihren hollän-dischen Sachwaltern dem König Friedrich I. überreicht worden ist. Sie hieß Apolloniavan den Brande und war ein Jahr älter als Raule. Ihr Vater war Admiralitäts-Deputierter.
Vor der Hochzeit wurde zu Middelburg am 11/22. November 1658 ein notariellerEhe- und Erbvertrag geschlossen. Raule war dazu mit seinem Vater gleichen Namens,die Braut im Beistände ihrer wiederverheiratheten Mutter Catharina Voth und ihresOheims Ant. van den Brande erschienen. Die Gütergemeinschaft war ausgeschlossen.