Geistliche.
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Briefe aus dem Kloster Söflingen bei Ulm H467—M3).
37.
Rapkan (Vakentinus, Guardian, an (Anna von Hrriörrz), Äbtissin zu
Söfkingen. Wiener-Neustadt. 1467.
Er habe die gewünschten Schntzbricfc durchgesetztst) Aus der Kanzlei seien sic aber nur gegenErlegung von so Gulden zu erhalten. Ersucht daher um Geldsendung. Er selbst könne den Betragnicht aufbringcn. Inhalt der kaiserlichen Schutzbulle.
Ulm, Stadtbibliothek. Or>
Gedruckt (ohne Kommentar): Alemannia. III. S. 147f.
Mein andechtiges gebet und willigen dinst etc. Wist, genedige frau, daswir die brieff zuwegen haben gebracht mit grosser arbait, als der zeiger desbrieffes w(i)rt wol euren genaden sagen. Aber unser Vater minister, maynsterHcynrich Collis, der ist geraten in das generalcapitel, und er mahnt, das mailhm die brieff solt antw(u)rten. wil man sie nit geben anß der canzlei,
nert^) es sehn 60 gülden do. Nun wolt ich gern zway crenz versezen, so istes nit genuck, oder leyhen, so Hab ich des nit, und unser Vater ist nit hye.Darumb enbeut ich eur genaden, das ir das gelt schickt, so werden euch die brieffanß der canzlei. Wan got, der sey meyn zeug, macht ichs zu wegen haben
v Es handelt sich UNI die angestrcbte Intervention des Kaisers zugunsten einer Emanzipationdes bei Ulm gelegenen Klarissinncnklosters Söflingen, das, in Verbindung mit dem Franziskanerkloster,sich anfangs in lllm selbst befunden hatte, vom Rate der Stadt Ulm. Die Ulmer Klöster, vor allem dasSöflingcr, waren in Zuchtlosigkeit und „frechem Leben" aufgcgangen. Über die dadurch hervorgerufencuRcformocrsuche berichten I. C. Schmid und I. C. Pfister, Denkwürdigkeiten der Würtcmbcrgischen undSchwäbischen Rcformationsgeschichte, Heft II (Tübingen 1817), S. 12 ff.: „Der Propst in den Wengen (dassog. Wcngcnkloster in Ulm, von der Regel des hl. Augustin) erhielt, da etliche der mindern Brüderunter dem Schein der Visitation sich nicht fchcuetcn, in das Kloster sogar mit einer ziemlichen Anzahljunger Leute zu wandeln, sich daselbst lange aufznhalten und zu übernachten, auch die Klosterfrauen mitallerlei leichtfertigen und gcilsüchtigen Gesprächen von ihrer geistlichen Observanz abzuhaltcn, von derKirchcnversammlung zu Basel den Auftrag, mit Zuziehung des (Stadt-)Pfarrers in Ulm oder einesandern ehrbaren Geistlichen das Kloster zu visitiren, den Brüdern bei Bannstrafc jeden Besuch außerder Visitationszeit zu untersagen und außer dieser Zeit nur einen bescheidenen, unverdächtigen, altenBruder dahin gehen zu lassen. Als er ein paar Jahre nachher diesem Befehl zufolge sich in das Klosterbegab, fand er daselbst den Provinzial und drei Ordensbrüder, die mit noch mehr Brüdern sich daselbstschon einige Tage aufgchalten hatten; die Brüder und die Nonnen widersprachen der Visitation undExecution mit großem Ungcstümm und verriegelten sogar die Thüren." Ähnlich berichtet C. Th. Keim,Die Reformation der Reichsstadt Ulm (Stuttgart 1851), S. 8 ff., und weiter, daß mit dem Hinziehen derSache und dem Sinken der Autorität jener Kirchenoersammlung die Hoffnung auf Besserung schwand.Aber Bürgermeister und Rat waren unermüdlich und gewannen endlich den Provinzial des Prediger-ordenS, Meister Peter Wellen, Professor der Theologie, für die Reformation, besiegten auch den PassivenWiderstand des Konstanzcr Bischofs, der am S. April 14SV den Provinzial zur Reformation desDominikanerklosters auffordcrte. Diese gelang jedoch erst 14S5. Die anderen Klöster blieben beim Alten.Man wandte sich an Bischof, Papst und Kaiser. Der Kaiser befürwortete ein Einschreiten beim Papst,der aber keine Erlaubnis gab. I4S7 sandte man an Bischof, Papst und Kaiser eine Gesandtschaft, denDominikancrprior vr. L. Fuchs und Jnnocenz Stiglhammcr: der Kaiser sollte sich beim Papst ver-wenden. Es wurde auch eine Visitation ungeordnet, aber cS blieb beim Versuch. Um diese Zeit hattenun aber auch das bedrohte Kloster Schritte getan, und darauf bezieht sich der Brief. Bei Schmid undPfister a. a. O. heißt es: „Nach dreißig Jahren (nach jenem ersten Versuch in den Mer Jahren), als dieVerbesserung der Klosterzucht wieder vorgenoinmen werden sollte, suchten sie Befreiung von demSchirm des Raths, welcher eifrig darauf drang, bei dem kaiserlichen Hose zu er-langen." neurt, neivsors es wäre denn, außer.