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2 (1832) Geschichte des Johanniter-Ordens
Entstehung
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chem z. B. unter Anleitung der Gesetze und Sta-tuten in allen Geschäften entschieden wird, die vonden Zungen oder einzelnen Mitgliedern vorgetragcnwerden. In späterer Zeit hatten auch der Bischofvon Malta, der Kirchenprior und die wirklichenGroßkreuze Sitz und Stimme in diesem Rache. Diegesetzgebende oder souveraine Gewalt des Ordensberuht einzig und allein auf dem General-Eapitel,welches in einer Versammlung von Repräsentan-ten aller Nationen, aus welchen der Orden zusam-mengesetzt ist, besteht."'

Wenn auch die gänzliche Umgestaltung der Ge-sellschaft zum Hospital unter ihrem ersten Meisternoch nicht aus den Punkt gediehen sein konnte, aufdem sie in der Folge, gleich dem besten Staatsver-bande, ein schönes Gleichgewicht zwischen Oberhauptund Untergebenen, Beamteten und Geistlichen her-zustellen wußte, so hatte sie doch bis auf wenigeAusnahmen von allem Anfang an dieselbe Einthei-lung der Ämter und Würden, die wir an dem Or-den der Tempelherren*) bewunderten, unddie in der Folge auch die Mari an er oder deut-schen Herren zu einem förmlichen Staatskörperumbildeten.

Es lagen diese auch zu tief in dem innern Le-ben und Sein eines Ritterordens begründet, wel-cher unter dem Schutze geistlicher Gelübde undmönchischer Verfassung frühzeitig schon einen Staatim Staate zu bilden begann, als daß eine solcheÄmtecverthcilung füglich hätte umgangen werdenkönnen.

Damit aber bei der Wahl der Großwürdenträ-

h S. Anmerk. 6.